Fledermaus-Ärger: Handwerker zieht vor Gericht

Hätte der Dachdecker wissen müssen, wann Fledermäuse nisten und so geschützt sind?

Düsseldorf. Tierisch - wegen einer Fledermausfamilie zogen ein Dachdecker und eine Hauseigentümergemeinschaft vor Gericht. Die lichtscheuen Tiere nisteten auf dem Dachboden an der Wildenbruchstraße in Oberkassel.

Die Eigentümer wollten sie loswerden - die Hausverwaltung beauftragte den Dachdecker. Er sollte die Öffnung des Speichers verschließen, durch die die Tiere ein- und ausflogen.

Im Frühjahr des vergangenen Jahres baute der Handwerker ein Gerüst am Haus auf. Ein Nachbar stoppte ihn: Es sei Brutzeit für Fledermäuse, die unter Schutz stehen. Keinesfalls dürften die Öffnungen verschlossen werden.

Der Dachdecker baute sein Gerüst ab und schickte der Eigentümergemeinschaft eine Rechnung: 1.050 Euro für die Einrüstung des Hauses. Doch die Eigentümer weigerten sich zu zahlen: Als Dachdecker habe der Mann öfter mit Tieren auf Dachböden zu tun. Eventuelle "naturschutzrechtliche Bedenken" hätte er im Vorfeld äußern können.

Der Handwerker hielt dagegen: "Ich bin Dachdecker und verfüge deshalb über keine detaillierten zoologischen Kenntnisse über das Brutverhalten von Fledermäusen."

Im Gegenteil: Die Hausverwaltung hätte selbst wissen müssen, dass Fledermäuse im Frühjahr Junge haben und deswegen nicht vertrieben werden dürfen. Schließlich sei sie "professionell im Bereich der Wohnungswirtschaft tätig".

Diesem Argument schloss sich der Richter an - er verurteilte die Eigentümer, die Rechnung des Handwerkers zu begleichen: "Der Dachdecker durfte darauf vertrauen, dass die Hausverwaltung vor Erteilung des Auftrags geprüft hatte, ob diese Maßnahme überhaupt zulässig ist."

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