Fenstersturz-Prozess: Boxer stellte sich nicht

Mitangeklagter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Düsseldorf. Vom Mitangeklagten zum Hauptakteur: Durch seine Flucht vor zwei Wochen wurde der 26-jährige Profiboxer Tshibuabua Kalonga zum Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung am Dienstag:

Gespannt warteten alle darauf, ob und wann sich der wegen erpresserischen Menschenraubs und Körperverletzung Angeklagte der Polizei stellt. Doch die Justiz wartete vergeblich.

Laut Anwalt Nicolai Mameghani hatte sein Mandant angekündigt, sich vor der Verhandlung der Polizei zu stellen und sich außerhalb des Gerichtssaals festnehmen zu lassen. Doch bislang hat er sich nicht bei seinem Verteidiger gemeldet.

Im Februar soll der Mann mit zwei weiteren Angeklagten einen 24-jährigen Schuldner erpresst haben. Der Mann lehnte sich aus dem Fenster, um nach Hilfe zu rufen. Aus ungeklärter Ursache stürzte er aus dem dritten Stock des Bürogebäudes an der Berliner Allee, überlebte aber schwerverletzt.

Der Haftbefehl gegen den 26-jährigen Profiboxer wurde im März außer Vollzug gesetzt, trat jedoch wieder in Kraft, weil er einen Mitangeklagten bedroht haben soll. Vor zwei Wochen flüchtete er aus einer Polizeiwache.

Das Gericht entschied am Dienstag, das Verfahren gegen ihn vom Verfahren der anderen beiden Angeklagten abzutrennen. Am 21. Juli soll gegen den Boxer weiterverhandelt werden - wenn nötig auch ohne ihn.

Die beiden Mitangeklagten, der ehemalige Fortuna-Spieler Hassan N. und Tarik B., wurden indes verurteilt: Hassan N. wegen erpresserischen Menschenraubs zu zwei Jahren auf Bewährung, Tarik B. wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Die beiden Männer hatten Teilgeständnisse abgelegt, die das Gericht strafmildernd berücksichtigte. Darüber hinaus hatte Hassan N. dem Opfer 25000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

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