Familienschmuck beim Umzug geklaut

Behindertes Ehepaar fordert Schadensersatz.

Heinz Josef S. und seine Ehefrau, beide 79 Jahre alt, sind schwerbehindert. Vor zwei Jahren trafen sie einen schweren Entschluss. Sie verließen ihr geräumiges Zuhause, um in eine wesentlich kleinere Wohnung zu ziehen, die behindertengerecht ist. Der Umzug wurde für die zwei Rentner zum Albtraum. Denn dabei verschwand der Familienschmuck spurlos und ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Vor dem Landgericht verklagt Heinz Josef S. nun das Umzugs-Unternehmen auf Schadensersatz./

Der Rentner kann sich noch genau an das Durcheinander erinnern: „Das war Chaos hoch drei.“Er und seine Frau hätten sich überlegt, wo der Schmuck wohl am sichersten aufbewahrt werden kann. Man entschied sich für eine Sportjacke. Heinz Josef S. nahm sich die Erbstücke seiner Schwiegermutter, packte sie in die Seitentasche und hängte die Jacke zurück in den Schrank.

„Meine Frau ist bettlägerig und hatte den Schrank im Blick“, berichtete der 79-Jährige. Als die Mitarbeiter des Umzugs-Unternehmens mit der Arbeit begannen, haben beide beobachtet, dass die Kleidung abgetastet wurde, bevor sie in den Kartons verschwand.

Nachdem das Hab und Gut des Rentner-Ehepaares Tag ausgeladen wurde, bekamen die Möbelpacker noch knapp 100 Euro Trinkgeld als Dankeschön. Danach dauerte es acht Tage, bis Heinz Josef S. entdeckte, dass der Schmuck verschwunden war: „Wir haben die Kisten langsam ausgepackt. Die hatten sich bis unter die Decke gestapelt.“

Wer die zwei Ringe, zwei Anhänge, diverse Halsketten und zwei Armbänder, fast alles 555er Gold, im Gesamtwert von rund 5000 Euro gestohlen hat, konnte nicht geklärt werden. Ein Ermittlungsverfahren gegen den 50 Jahre alten Vorarbeiter wurde eingestellt. Der war gestern als Zeuge geladen: „Ich bin seit 25 Jahren bei der Firma.“ In der Zeit sei nur ein einziges Mal der Vorwurf von Kunden erhoben worden, dass etwas beim Umzug verschwunden war: „Aber auch das hat sich im Nachhinein aufgeklärt.“

Entscheiden muss das Gericht darüber, ob die Firma für ihre Mitarbeiter haften muss, selbst wenn nicht geklärt werden kann, wer den Schmuck gestohlen hat. Am 27. Januar wird das Urteil verkündet.

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