EM 2024 in Düsseldorf: Geht das Diktat der Uefa zu weit?

Laut einem Topjuristen verstößt die Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der Uefa gegen das Grundgesetz.

EM 2024 in Düsseldorf: Geht das Diktat der Uefa zu weit?
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Düsseldorf. Mitte des Monats war die Freude groß. Die „Besten im Westen“ seien sie, sagte OB Thomas Geisel und gönnte sich ein kameragerechtes Gläschen Sekt auf der Tribüne der Arena. Die eigene Stadt wird ja nicht alle Tage zum Austragungsort einer Fußball-Europameisterschaft auserkoren. Zwar vergeht noch ein Jahr, bis feststeht, ob Deutschland den Zuschlag für die kontinentalen Spiele 2024 erhält, aber dann kann man ja noch mal feiern.

EM 2024 in Düsseldorf: Geht das Diktat der Uefa zu weit?
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So gar nicht in Sektlaune ist hingehen Professor Wolfgang Hoffmann-Riem. Es vergingen nur wenige Tage, da gab der Rechtswissenschaftler und ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht gegenüber dem NDR den Mahner. Auf WZ-Nachfrage wiederholte der 77-Jährige nun seine Aussagen und nannte die Verpflichtungserklärungen, die die Bewerberstädte unterschreiben mussten, „verfassungswidrig“. Die Sonderrechte, die sich der europäische Fußballverband Uefa garantieren lässt, würden die Grundrechte einschränken.

In der Tat lassen einige Passagen des 190 Seiten starken Vertragswerks zwischen den Kommunen und den Fußballbossen, das das Land Bremen in Teilen veröffentlicht hat, aufhorchen. Wie die 500-Meter-Zone rund um die Stadien, in der „politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden“ sind. Laut Hoffmann-Riem ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit. Die Uefa begründet diesen gegenüber dem NDR damit, dass „Sport und Politik nicht vermengt werden sollten“. Aber natürlich geht es darum, ein Gute-Laune-Event wie die EM nicht durch Kritik zu beschädigen. Funktionäre und Sponsoren wollen Bilder von Traumtoren und jubelnden Fans vermarkten und nicht an Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen erinnert werden.

Nicht der einzige heikle Punkt im Vertragswerk, das auch die Stadt Düsseldorf unterschrieben hat. Die Uefa fordert, Gesetze zum Schutz ihrer Vermarktungsrechte bewerten zu dürfen und gegebenenfalls neue und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene verlangen zu können. Damit würde die Gewaltenteilung aufgehoben. Gesetze werden von Parlamenten verabschiedet, nicht von Stadtverwaltungen, die Fußballfunktionären gefallen wollen. Zudem fordert die Uefa Sonderrechte gegenüber Gewerbetreibenden. Gastronomen in der „kommerziellen Zone“ sollen ohne Zustimmung des Verbands keine Leinwände aufstellen dürfen.

Die Gastgeberstädte werden außerdem dazu aufgefordert, der Uefa einen Teil ihrer öffentlichen Werbeflächen kostenlos zur Verfügung zu stellen und sind „verantwortlich für die Produktion, Installation, Wartung und den Abbau des Dekorationsmaterials“, heißt es. Den Rest sollen sie den EM-Sponsoren exklusiv anbieten — und keinesfalls den Konkurrenzunternehmen.

Ein weiterer Punkt sind die Fanfeste in den Innenstädten. Die werden von den Städten organisiert und bezahlt — das Land Bremen plante dafür knapp 3,5 Millionen Euro ein. Die Gewinne der Imbiss- und Fanartikel-Ständen gehen aber an die Uefa. Allein das ist ein heikler Punkt für die Stadt Düsseldorf. Hatte sie doch bei früheren Turnieren darauf gedrängt, dass es einen privaten Veranstalter gibt, der das finanzielle Risiko trägt.

Opfert die Stadt also Prinzipien und Grundgesetz für die EM? Darauf gibt es keine Antwort. Über „Inhalte der Bewerbung“ dürfe „nicht gesprochen werden“, sagt Martin Ammermann, Geschäftsführer von Düsseldorf Sport und Congress, auf WZ-Anfrage.

Das machte vergangene Woche der Deutsche Fußball-Bund. Nach den Veröffentlichungen des NDR hieß es, der DFB habe „externe Experten“ zu Rate gezogen, „Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken erhielten wir in diesem Prozess keine“. Entlarvend war aber der folgende Satz: „Dabei ist jedoch auch zu sehen, dass im internationalen Bewerbungsverfahren der UEFA am Ende der Bewerber ausgewählt wird, der die Anforderungen der Uefa bestmöglich erfüllt.“ Soll heißen: Was sollen wir tun? Wenn wir die EM wollen, müssen wir mitspielen.

Bremen tat das nicht. Das Land machte nicht nur Teile des Vertrags öffentlich, es strich auch heikle Passagen raus. Die EM findet nun nicht in Bremen statt, die Stadt ging beim Vorausscheid leer aus.

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