Vor Gericht Eklat im Wehrhahn-Prozess: Ralf S. rappt über den Staatsanwalt

Ein Rede-Duell im Wehrhahn-Prozess endete mit einer ungewöhnlichen Aussage des Angeklagten - seine Anwältin musste ihn bremsen.

Der Angeklagte Ralf S. vor Gericht (Archiv-Foto)

Der Angeklagte Ralf S. vor Gericht (Archiv-Foto)

Foto: dpa

Düsseldorf. Einige Nachfragen hatte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück am Dienstag im Wehrhahn-Prozess angekündigt. Daraus entwickelte sich ein Rede-Duell mit dem Angeklagten, das mit einem Eklat endete. „Es gibt Lieder, die ich über Sie singe. Ich rappe“, sagte Ralf S., was fast wie eine Drohung klang. Weiter kam er aber nicht, denn der 51-Jährige wurde von seiner Rechtsanwältin gebremst.

Zuvor hatte Herrenbrück den Angeklagten mit verschiedenen Zeugenaussagen konfrontiert. Mehrfach soll sich Ralf S. dabei in Widersprüche verwickelt haben. Unter anderem fragte der Oberstaatsanwalt auch, warum er denn so viele verschiedene Handys hatte, ob er sich verfolgt fühlte? „Da müssen Sie doch selber lachen“, so die Antwort. Natürlich sei ihm völlig klar gewesen, dass er auch nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft noch intensiv überwacht werde.

Doch nach dem langen Schlagabtausch verlor der Angeklagte die Nerven. In zwei überwachten Telefonaten hatte er nach dem Bombenanschlag gesagt, dass möglicherweise DNA-Spuren von ihm gefunden werden könnten. „Sie tun Dinge, die nicht in Ordnung sind“, erklärte Ralf S. dazu. Offenbar befürchtete er, dass Beweismittel gefälscht werden könnten. si

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort