Eklat im Prozess um Immendorffs Erbe

Streit um die Ansprüche für den unehelichen Sohn. Rechtsanwalt droht eine Anzeige.

Düsseldorf. Benedikt Bräutigam hat seine Kanzlei in Berlin. Aber der Rechtsanwalt kommt regelmäßig an den Rhein. Denn er vertritt Oda Jaune, die Witwe von Malerfürst Jörg Immendorff, der vor knapp sechs Jahren gestorben ist. Seitdem beschäftigt der Nachlass des Künstlers die Gerichte.

Am Mittwoch wird entschieden, ob Galerist Helge Achenbach rund eine halbe Million Euro aus dem Verkauf von Affen-Skulpturen an Oda Jaune zahlen muss. Am Dienstag vertrat er die Witwe im Streit um das Erbe für den vierzehnjährigen unehelichen Sohn Immendorffs — und sorgte für einen Eklat.

Denn die Mutter des Jungen hatte kurzfristig ihren Rechtsanwalt gewechselt, um für ihren Sohn einen größeres Stück aus dem Kuchen zu ergattern, von dem niemand bisher genau weiß, wie groß der eigentlich ist. Allerdings hatte die Dame ausgerechnet den Rechtsanwalt verpflichtet, der auch Achenbach vertritt. „Das ist ein Interessenkonflikt und klarer Parteienverrat. Das muss eine Anzeige der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen“, stellte Bräutigam fest. Die Verhandlung wurde daraufhin sofort unterbrochen.

Denn eigentlich hatten die Parteien sich im Vorfeld des Zivilverfahrens geeinigt. Bräutigam hatte mit der Kanzlei, die den unehelichen Sohn ursprünglich vertreten hat, ausgehandelt, dass Oda Jaune zahlreiche Kunstwerke aus dem Nachlass abgibt. Zehn Immendorff-Gemälde, fünf Skulpturen, 20 Grafiken und zehn Zeichnungen sollte der Junge bekommen. Außerdem hatte er schon einen Betrag von 1,1 Millionen Euro erhalten.

Zusätzlich sollte der 14-Jährige noch am dem Erlös aus den beiden Zivilverfahren beteiligt werden, die Oda Jaune gegen Kunsthändler Helge Achenbach und eine Schweizer Galerie führt. Und ausgerechnet die hatte der Rechtsanwalt vertreten, der gestern völlig überraschend für den unehelichen Immendorff in den juristischen Ring steigen wollte.

„Das heißt, er verfolgt einmal das Ziel, den Nachlass möglichst klein zu halten, möchte aber mit seinem neuen Mandanten von einem möglichst großen Nachlass profitieren“, fasste Bräutigam die Lage sinngemäß zusammen.

Unklar ist, wie es in dem Verfahren jetzt weitergeht. Möglicherweise wird es ohne weitere Verhandlung ein Versäumnisurteil geben. Seine Entscheidung wird das Landgericht am 7. März bekannt geben.

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