Ehemaliger Karnevalswagen-Bauer aus Düsseldorf verurteilt

Ein "Wagenbau-Chef" hatte das Vertrauen der Narren ausgenutzt. Der Vorstand des "Carnevals Comitees" in Düsseldorf musste jetzt vor Gericht aussagen.

Ehemaliger Karnevalswagen-Bauer aus Düsseldorf verurteilt
Foto: si

Düsseldorf. Diese Sitzung war für Düsseldorfs oberste Narren kein bisschen lustig. Der Vorstand des Carnevals Comitees trat mit Präsident Michael Laumen, Vize Stefan Kleinehr sowie Hans-Jürgen Tüllmann und Sven Gerling fast komplett beim Amtsgericht an. Denn auf der Anklagebank saß ein Mann, mit dem die Karnevalisten schon manches Altbier getrunken hatten: Torsten L., der ehemalige Leiter der Wagenbauhalle. Im Juni vor zwei Jahren kam heraus, dass der 44-Jährige die Narren betrogen hatte. Über 9700 Euro kassierte der Elektroingenieur, ohne dafür Leistungen erbracht zu haben. Wegen Betruges musste sich Torsten L. verantworten.

Im Herbst vor drei Jahren hatten die Karnevalisten einen unerfreulichen Termin beim Amt für Gebäudemanagement der Stadt, denn es gab erhebliche Sicherheitsmängel in der Wagenbauhalle am Steinberg. „Es wurden eine Million Euro Reparaturkosten fällig. Das war eine Katastrophe“, so CC-Geschäftsführer Hans-Jürgen Tüllmann.

Bei der elektrischen Anlage war eine Lösung schnell gefunden. Torsten L., der erst kurz zuvor in den CC-Vorstand gewählt worden war, bot sich an, die Halle stromtechnisch auf Vordermann zu bringen. Zum Selbstkostenpreis, sogar das notwendige Material wollte der 44-Jährige umsonst auftreiben. Tüllmann: „Wir haben ihm vertraut. Es wurden keine schriftlichen Absprachen getroffen.“ Zudem habe Torsten L. immer relativ niedrige Rechnungen ausgestellt.

Lange kontrollierte niemand, ob die Arbeiten tatsächlich ausgeführt waren. Erst im Juni 2016 fiel auf, dass an den elektrischen Leitungen offenbar überhaupt nicht gearbeitet wurde. „Die Stadt saß uns im Nacken“, erklärte Tüllmann. Nach einem Ortstermin bekam Torsten L. Hausverbot für die Wagenbauhalle.

Der Karnevalist legte ein Geständnis ab. Er beteuerte allerdings, dass er anfangs noch gearbeitet und Leitungen entfernt habe. Danach stellte er aus Geldnot Rechnungen für Reparaturen aus, die er noch nicht gemacht hatte. Verurteilt wurde der Elektriker zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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