Düsseldorfer Schüler erfinden App und bekommen 10 000 Euro

Jugendliche vom Lessing-Kolleg haben für ihren digitalen Schulplaner einen Start-up-Preis gewonnen.

Düsseldorfer Schüler erfinden App und bekommen 10 000 Euro
Foto: Lessing-BK

Düsseldorf. Die digitale Kommunikation an Schulen ist oft problematisch — vor allem wegen des Datenschutzes. So begeben sich Lehrer und Schüler auf dünnes Eis, wenn sie über soziale Medien wie Whatsapp miteinander kommunizieren. Da gibt es viele Fallstricke, so dürfen soziale Medien nie die einzige Informationsquelle für Schüler sein, denn natürlich kann keiner gezwungen werden, dort mitzumachen. Wie gerufen kommt da womöglich die neue App „Sharezone“, die vier Berufskollegschüler am „Lessing“ im Fachbereich Mathe / Informatik und ein Solinger Mitschüler entwickelt haben. Dafür heimsten sie jetzt eine Riesenbelohnung ein — den mit 10 000 Euro dotierten 1. Platz beim Finale der bundesweiten „StartUp Teens Challenge“ in Berlin.

Nils Reichardt, Kai Beisheim, Niclas Mantz und Charlotte Baumgarten vom Lessing-Kolleg haben mit „Sharezone“ einen digitalen Schulplaner geschaffen, der dank neuester Cloud-Technologie die schulische Organisation schneller und einfacher machen soll: Mit Hausaufgabenheft, Terminplaner, Stundenplan und einem File-Sharing System. So arbeiten Klasse oder Kurs zusammen an einem Schulplaner, sobald also ein Schüler oder ein Lehrer etwas ins Hausaufgabenheft einträgt, wird das direkt mit der ganzen Klasse geteilt, versprechen die Startup-Unternehmer. Dank der Benachrichtigungsfunktion werden die Schüler zudem immer an nicht gemachte Hausaufgaben und anstehende Klausuren erinnert. Und: Keiner muss dafür seine Handy-Nummer preisgeben. Es reicht, Mitglied im digitalen Kurs zu sein, für den Zutritt erhält jeder einen sechsstelligen Code. Gespeichert werden alle Daten mit Google Firebase nach dem neuen EU-Datenschutzrecht, versichert Nils Reichhardt.

Keine Frage, dass man am Lessing selbst am liebsten sofort die neue App starten würde. Doch erst muss alles „schul- und ordnungsbehördlich“ geprüft und genehmigt werden.

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