Düsseldorfer Altstadt soll Silvester sicher sein

Die Stadt hat in Abstimmung mit der Polizei Vorkehrungen für mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr getroffen.

 Silvesterfeuerwerk in Düsseldorf.

Silvesterfeuerwerk in Düsseldorf.

Foto: Daniel Naupold

Düsseldorf. In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind Feuerwerkskörper, die nur wenige Tage vor Silvester an Privatpersonen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, also Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen.

Das Feuerwerksverbot wird von 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar , 6 Uhr, gelten. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst nicht nur den Burgplatz, sondern ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Westen (siehe Grafik).

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Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, wird es nicht geben. Dies deshalb nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester, anders als an den Karnevalstagen, deutlich geringer ist. Darüber hinaus ist durch die hohe polizeiliche und ordnungsbehördliche Präsenz innerhalb des Verbotsgebietes ein wesentlich schnellerer Zugriff auf eventuelle Störer möglich.

Auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Abbrenn- und Mitführverbots wird durch eine temporäre Beschilderung hingewiesen, die nach Weihnachten 2017 an verschiedenen Stellen am Rande des Gebietes, in dem das Feuerwerksverbot gilt, angebracht wird. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden, dann werden sie vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können. Es ist nicht vorgesehen, Bußgelder zu verhängen.

Die Polizei wird mit einem erheblichen Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt, besonders an neuralgischen Punkten, präsent sein. Die Polizei unterstützt das Feuerwerksverbot.

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit 54 Dienstkräften im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des OSD werden sich primär um die Überwachung der Einhaltung der Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes (Aktion „Dem Lärm die Spitze nehmen“) und des Jugendschutzgesetzes kümmern, während die Streifen der Verkehrsüberwachung die Ordnung an und um die Taxihalteplätze besonders an der Heinrich-Heine-Allee sicherstellen sollen.

Die Leitstelle des Ordnungsamtes wird ebenfalls besetzt sein. Sofern erforderlich, unterstützen Streifen des OSD die Polizei bei Verwahrung und Vernichtung von sichergestellten Gegenständen. Darüber hinaus werden zwei Dienstkräfte der Gewerbeabteilung als Mitglieder einer Erkundungsgruppe tätig sein und eine stetige Verbindung des Ordnungsamtes zu Polizei und zur Feuerwehr halten.

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