Düsseldorfer Al-Kaida-Zelle: Revision vor Bundesgerichtshof

Düsseldorf (dpa). Der Bundesgerichtshof muss das Urteil gegen die mutmaßlichen Düsseldorfer Al-Kaida-Terroristen überprüfen. Die drei als Terroristen schuldig gesprochenen Männer hätten Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Montag auf dpa-Anfrage.

Die Angeklagten Abdeladim El-K. (r) und Amid C. umarmen sich während eines Termins im Düsseldorfer Gerichtssaal.

Die Angeklagten Abdeladim El-K. (r) und Amid C. umarmen sich während eines Termins im Düsseldorfer Gerichtssaal.

Foto: dpa

Das Gericht hatte sie am Donnerstag zu fünfeinhalb bis neun Jahren Haft verurteilt, nachdem es mehr als zwei Jahre und drei Monate gegen die Islamisten verhandelt hatte.

Ein vierter Angeklagter war als Unterstützer der Terrorgruppe zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte bei ihm den Vorwurf der Al-Kaida-Mitgliedschaft nicht bestätigt gesehen. In seinem Fall sei bislang kein Rechtsmittel eingelegt worden.

Zwei der Verurteilten waren vom Gericht unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden, weil sie bereits den überwiegenden Teil ihrer Strafe in Untersuchungshaft verbracht hatten.

Die Bundesanwaltschaft hält den zu neun Jahren Haft verurteilten 33-jährigen Hauptangeklagten für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Er sei mit dem Auftrag nach Europa entsandt worden, ein Blutbad anzurichten. Die Wohngemeinschaft der Islamisten in der Nähe der Düsseldorfer Universität war monatelang observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe deuteten, wurden drei der Männer Ende April 2011 festgenommen.

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