Doppelmord: Lebenslang für den Auftragskiller von Hassels

Die Verteidigerinnen des 23-Jährigen aber in Revision gehen.

Düsseldorf. Großer Medienauflauf am Dienstag im Landgericht: Sechs TV-Teams und knapp 30 Journalisten drängelten sich in den Saal, um den Urteilsspruch über Johannes K. zu verfolgen. Doch der versteckte sich hinter einem weißen Collegeblock. Eine Stunde später war das Urteil über den geständigen Doppelmörder gesprochen, der am 17. Juni 2010 in Hassels den Rentner Helmut S. (82) und seine Tochter Mara (39) kaltblütig mit Kopfschüssen getötet hatte: lebenslang.

Richter Rudolf Wolf rekapitulierte in der Urteilsbegründung K.s Werdegang vom Hauptschulabbrecher zum drogensüchtigen Hooligan und schließlich zum Handlanger des Bordellbesitzers Detlef W., der ihn mit dem Mord beauftragte — für 3000 Euro. W. sei zwar eine beherrschende Vaterfigur für K. gewesen, der er habe imponieren wollen und die ihn kurz vor der Tat bedrohte, als K. zögerte.

Doch der Angeklagte habe mehrere Möglichkeiten versäumt, die Polizei zu alarmieren oder zu fliehen. „Dass er zögerte, zeigt, dass er sich der Schwere des Verbrechens bewusst war“, sagte Wolf. Die Beziehung zu W. sei dem Angeklagten wichtiger gewesen als das Leben der „arg- und wehrlosen Opfer“. K. habe sich zudem als Postangestellter ausgegeben, um in die Wohnung der Opfer zu gelangen, und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Auch sei nicht strafmildernd zu bewerten, dass K. gestanden und über den Auftraggeber W. ausgesagt habe.

So hatte die Verteidigung argumentiert. Dienstag kündigten K.s Rechtsanwältinnen Iris Labinsky und Leonora Holling an, Revision beantragen zu wollen.

Damit könnten sie ihrem Mandanten eine Aussage im Prozess gegen W. ersparen, der am Montag fortgesetzt wird. „Bei dem Auftraggeber ist das wahre Motiv der Tat zu suchen“, sagt am Dienstag Staatsanwalt Matthias Ridder, der auch gegen W. die Anklage vertritt. W. hatte die beiden Opfer, seinen Stiefvater und seine Stiefschwester, angeblich aus dem Weg räumen lassen, um alleine das Vermögen seiner damals 81-jährigen Mutter zu erben. Die alte Dame hatte der Killer vor der Tat in ein anderes Zimmer gesperrt.

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