Dogge Kiss darf kein Zuchthund sein

Preisgekrönter Vierbeiner wird von Verband nicht zugelassen. Herrchen fordert Schadensersatz.

Düsseldorf. Der viereinhalbjährige Kiss ist ein Prachtkerl. Wenn Züchter Martin Groskorth mit der Dogge zu Ausstellungen fährt, ist Bestnote „Vorzüglich“ garantiert, 37 Mal war der Vierbeiner schon Gesamtsieger.

Mit dem eigenen Zuchtverband hat der 49-Jährige allerdings Probleme — denn der verweigert Kiss die Zuchterlaubnis. Und das kostet Groskorth viel Geld. Darum hat er den traditionsreichen Deutschen Doggen Club von 1888 auf 20 000 Euro Schadensersatz verklagt. Gestern begann der Prozess.

In den Niederlanden, wo der Rüde gerade zur Dogge des Jahres gewählt wurde, hat Kiss seine Zuchtprüfung ohne Probleme bestanden. Doch in Deutschland werden die Hunde noch einmal untersucht, wenn sie erwachsen sind. Und da wurde bei dem Vierbeiner ein so genannter „Kulissenbiss“, eine leichte Schiefstellung der Zähne, entdeckt. „Das ist von den Richtern bei Ausstellungen noch nie beanstandet worden“, ärgert sich Groskorth.

Da nur „gesunde, wesensfeste Hunde“ vom Deutschen Doggen Club zur Zucht zugelassen werden, durfte Kiss seitdem nicht mehr für weitere Nachkommen sorgen. „Für einen Deck-Akt bekomme ich 500 Euro“, ärgert sich der Hobby-Züchter.

Groskorth beruft sich darauf, dass der „Kulissenbiss“ nicht ausdrücklich in der Satzung des Clubs als Fehlbildung aufgeführt ist. Der Verein wiederum hält dagegen, dass es sich um einen sehr seltenen Fall handele, der darum bislang noch nicht aufgelistet sei.

Eine gütliche Einigung kam vor dem Düsseldorfer Landgericht gestern nicht zustande. Ob Kiss bald wieder Nachwuchs haben darf, entscheiden die Richter am 1. Februar.

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