Die Stadt als Adress-Händler: Düsseldorfer können Nein sagen

In Kürze können persönliche Daten der Bürger wieder von jedermann per Internet abgefragt werden. Es sei denn, die Betroffenen widersprechen.

Düsseldorf. Persönliche Daten - etwa die eigene Adresse - sind eine sensible Angelegenheit. Nicht jeder mag sie veröffentlicht sehen. Doch wer der Veröffentlichung seines Namens, der Adresse und der Telefonnummer etwa im Telefonbuch widersprochen hat, ist noch lange nicht aus dem Schneider. Denn auch die Stadt betätigt sich als Adress-Händler. Rund 250 000 Datensätze gibt die Verwaltung jedes Jahr heraus: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie die Anschrift.

Das darf sie auch: zum Beispiel an Parteien, wenn die bestimmte Wählergruppen ansprechen wollen - oder an die Initiatoren von Volksbegehren oder Bürgerentscheiden. Aber auch jeder andere Bürger darf die Daten abfragen. Einzige Voraussetzung: Es muss ein "berechtigtes Interesse" vorliegen, wobei auf der Homepage der Stadt kein Hinweis darauf zu finden ist, wie das definiert ist.

Die Abfragen sind auch per Internet möglich: Zurzeit ist zwar die Funktion wegen Wartungsarbeiten deaktiviert, aber schon bald soll der Zugriff wieder möglich sein. Ein Adress-Satz kostet vier Euro. Allerdings haben die Bürger die Möglichkeit, der Abfrage per Internet zu widersprechen: Ein entsprechendes Formular gibt es auf der Homepage der Stadt (siehe Info-Kasten).

Schriftlich oder mündlich vorgebrachte Anfragen nach Adressen sind davon nicht betroffen, diese Daten kann das Einwohnermeldeamt trotz des Widerspruchs gegen die Internet-Veröffentlichung weitergeben (für sieben bzw. 15 Euro bei älteren Daten). Begründung für diesen Unterschied: Durch das automatisierte Verfahren im Internet sei eine größere Gefährdung des Datenschutzes nicht auszuschließen.

Die Weiterverarbeitung der elektronischen Daten sei wesentlich leichter, erklärt Bettina Gayk, Sprecherin des Landesbeauftragen für Datenschutz NRW. Es sei nur schwer zu kontrollieren, wer die Daten abfrage. Zwar sind nur Auskünfte zu einzelnen Personen möglich, jedoch haben beispielsweise Inkasso-Unternehmen einen erleichterten Zugang zu den Daten. "Wir haben bei der Einrichtung des Online-Verfahrens gefordert, dass der Bürger seine Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten über das Internet geben muss", so Gayk. Vergeblich.

Immerhin wird bei der Weitergabe der Daten zu Ehe- und Altersjubiläen sowie von Adressen an Adressbuchverlage so verfahren: Da muss die Einwilligung des Betroffenen vorliegen, sonst geht gar nichts.

Auf rund 875 000 Euro schätzen Insider die jährlichen Einnahmen der Stadt aus dem Adress-Handel. Sie liegen nicht höher, weil Anfragen von anderen Behörden kostenlos sind. Das sei gerade kostendeckend, Gewinn werde nicht erwirtschaftet, heißt es aus der Verwaltung.

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