Die NS-Raubkunst in Düsseldorf

Nun wird schon ein viertes Kunstwerk aus einem Museum von Opfern des Nationalsozialismus reklamiert.

Düsseldorf. Bei NS-Raubkunst handelt es sich um Kunst, die den Juden von den Nazis abgepresst oder entwendet und weiter verkauft wurde. Die Verfolgten mussten verkaufen, um sich existenziell über Wasser zu halten. Der Chefermittler im Fall Gurlitt, Reinhard Nemetz, erklärte kürzlich den Besitz von NS-Raubkunst für sittenwidrig. Nun mehren sich auch in Düsseldorf die Fälle. Soeben meldet Kulturdezernent Hans-Georg Lohe einen neuen Fall. Es handelt sich um ein „Werk van Ceulens von 1646 aus dem Museum Kunstpalast“, so Lohe.

Das Museum Kunstpalast schreibt das Bild dem Cornelis Jonson van Ceulen zu. Er stammte aus einer Kölner Familie, die sich im 16. Jahrhundert in Amsterdam niederließ. Dieser van Ceulen war nach 1568 ein geschätzter Bildnismaler in London, verkehrte seit 1618 im englischen Adel um Jacob I und Karl I und kehrte 1642 in die Niederlande zurück.

Das Portrait zeigt eine Witwe mit schwarzer Überhaube. Ihr dunkles Gewand mit der breiten plissierten Krause hat an den Ärmeln weiße Manschetten mit schmalem Spitzenrand. Es könnte, so Bettina Baumgärtel aus dem Museum Kunstpalast im Katalog, das Pendant zum Porträt des Amsterdamer Bürgermeisters im Reichsmuseum sein, wenn auch leicht beschnitten. Das Bild stammt aus einer Versteigerung des Nachlasses von Friedrich von Amerling und kam 1947 als Geschenk der Sammlung Binder ins Haus.

Provenienzforschung ist schwierig. Das zeigt sich im Fall des kleinen Menzel-Bildes „Pariser Wochentag“. Es gehörte dem jüdischen Banker Georg Eduard Behrens aus Hamburg, der sein Bankhaus in der NS-Zeit aufgeben musste. In diesem Zusammenhang verkaufte er den Menzel. Das Bild stand auf der Liste wertvoller Kulturgüter und kam nach Düsseldorf.

2011 sprach der Anwalt Barz in einem Brief an die Düsseldorfer Ratsfraktion der Grünen von Sponsoren, die die Forderungen der Erben erfüllen wollten. Als sie erfuhren, dass die Stadt nicht die Limbach-Kommission, also die Schlichtungskommission, eingeschaltet hat, sprangen sie ab. Inzwischen ist nach Auskunft von Lohe ein Mitglied der Erbengemeinschaft Behrens gestorben. Ein neuer Erbschein liegt vor. Nun kann endlich die Limbach-Kommission zur Beratung angerufen werden. Sie empfiehlt gegebenenfalls, Kulturgüter ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.

Im Fall des „Fruchtkorbes“ von Abraham Mignon, gleichfalls aus dem Ehrenhof, fordern die Erben der Gertrude Büler das Bild zurück. Hier ist nach Ausführung von Lohe unklar, wer hier was geerbt hat. Es könnte sich herausstellen, so Lohe, dass es sich beim Verkauf von 1935 nicht um eine nationalsozialistische Verfolgungsaktion, sondern eine Erbauseinandersetzung handelte. Entsprechende Unterlagen seien erst jetzt digital einsehbar. Bislang hieß es, das Bild sei zwangsversteigert worden. So hatte die zuständige Abteilungsleiterin Baumgärtel vor einem Jahr in der Bildunterschrift notiert. Wie auch immer hier entschieden wird, die Limbach-Kommission ist eingeschaltet.

Über das kleine Schadow-Bild von Max Stern im Stadtmuseum wird in Kürze mit der Stiftung Stern gesprochen. Hier gibt es die Hoffnung für eine Regelung, um das Bild in Düsseldorf zu halten. Denn Schadow ist für die Kultur- und Stadtgeschichte Düsseldorfs eine der wichtigsten Persönlichkeiten aus der Vergangenheit.

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