Der Streit um Lord B ist zu Ende

Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich.

Düsseldorf. Dieser Fall schoss gut eineinhalb Jahre den Vogel ab und endete jetzt in einem Vergleich. Seit Monaten stritten ein dänischer Vogelliebhaber und eine Düsseldorfer Ärztin vor dem Amtsgericht um den Papagei „Lord B“. Am Montag sagte die Ärztin nochmals vor Gericht aus.

Mit tränenerstickter Stimme antwortet sie auf die Fragen des Richters. Dieser möchte wissen, warum sie denn nicht wenigsten die Asche des Vogels mit dem Kläger geteilt habe. Und warum sie den Kläger nicht zumindest vor der Einäscherung vom Tod des Vogels unterrichtet habe. „Ich konnte nicht mehr klar denken. Dies kam mir gar nicht in den Sinn“, so die Ärztin.

Während eines Spaziergangs mit ihrer Freundin habe die 54-Jährige die Asche im Wald verstreut. „Im Sommer war ich des öfteren mit Lord B hier.“ Ausschlaggebend für den Prozess war die Aussage der Tierärztin Sabine W., die den Tod des Tieres in ihrer Praxis festgestellt haben will.

„Die Angeklagte vereinbarte telefonisch einen Notfalltermin bei mir“, sagte die 51-Jährige. Als sie mit Lord B in der Praxis eintraf, soll dieser schon am Boden des Käfigs gelegen haben.

„Bei der Untersuchung ist er an Kreislaufversagen verstorben,“ so die Tierärztin. Sie sei sich sicher, dass es sich um Lord B gehandelt habe, da sie die Ringnummer verglichen hätte. Auf die Frage, des Klägeranwalts, ob er vielleicht vergiftet worden sei, sagte die Tierärztin. „Ich habe keine Obduktion vorgenommen.“

Danach wurde es dem Richter zu bunt, er sprach ein Machtwort. „Der Tod des Tieres steht für mich fest“, sagt er und ergänzt, „den Vogel gibt es nicht mehr und an die Asche kommen wir auch nicht mehr ran.“

So einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Die Angeklagte trägt 75 Prozent der Kosten, der Kläger 25 Prozent. Nach WZ-Informationen dürfte der Prozess um die 4000 Euro gekostet haben.

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