Düsseldorf Der erste Düsseldorfer klagt jetzt gegen Volkswagen

Aktionäre gegen VW: Allein bei Anwalt Thomas Meschede haben sich 50 Anleger gemeldet.

Düsseldorf: Der erste Düsseldorfer klagt jetzt gegen Volkswagen
Foto: Meschede

Düsseldorf. Der VW-Skandal zieht weitere Kreise. Die ersten Schadensersatzklagen haben die Gerichte erreicht. Düsseldorfer Aktionäre fordern jetzt finanzielle Entschädigung für den vom VW-Konzern verschuldeten Kursverlust: Mehr als 50 Kapitalanleger haben sich bereits bei Rechtsanwalt Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gemeldet. „Der erste Düsseldorfer klagt bereits auf Schadensersatz. Es geht bei ihm um knapp 22 000 Euro. Der Kläger hatte am 29. Juni 2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von 214 Euro erworben“, berichtet Meschede. „Der Kurswert betrug insgesamt 42 800 Euro. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, verkaufte er die Aktien am 7. Oktober zu einem Stückpreis von nur noch 104 Euro.“

Die Aktie sei damit nur noch die Hälfte wert gewesen. Warum VW Schadensersatz zahlen muss, erklärt der Jurist so: „VW ist seit 2007 wiederholt und von verschiedenen Stellen auf mögliche Manipulationen an den Abgaseinrichtungen seiner Diesel-Fahrzeuge hingewiesen worden“, sagt Meschede. Spätestens seit Veröffentlichung einer Studie der West Virginia University am 15. Mai 2014 habe für den Vorstand die Verpflichtung bestanden, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und dem Vorwurf der Abgasmanipulation konsequent nachzugehen.

In der Studie waren überhöhte Emissionswerte bei VW-Dieselautos festgestellt worden. Da VW es unterließ, den Kapitalmarkt ab dem 15. Mai 2014 über die Abgasmanipulationen zu informieren, machte sich der Konzern nach Auffassung von Meschede gegenüber jenen Aktionären schadensersatzpflichtig, die ab diesem Zeitpunkt VW-Aktien erwarben und bis zum Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September hielten. Meschede hat für seinen Mandanten gleichzeitig ein Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt, das die Bündelung einer Vielzahl von Klägern und die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen ermöglicht. „Weitere Aktionäre können sich nun dem Musterverfahren anschließen, entweder durch Klage oder bloße Anmeldung“, sagt der Fachanwalt.

Die Teilnahme am Musterverfahren sei kostengünstiger und weniger aufwändig als ein klassisches Klageverfahren, so Meschede weiter. „Ich gehe davon aus, dass viele tausend Aktionäre betroffen sind. Die VW-Aktie galt ja als Volksaktie und sehr sicher. Viele haben sie als Altersvorsorge erworben.“

Und: „Geschädigte Aktionäre können mit guten Aussichten den vollen Erwerbspreis zurück verlangen, auf jeden Fall aber den so genannten Kursdifferenzschaden, der etwas unter dem Erwerbpreis liegt, da ist die Rechtslage eindeutig.“ Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wurde erst vor wenigen am 10. Juli 2015 auf drei Jahre ab Kenntnis verlängert. Allerdings gelte die nicht für Aktionäre, die vor dem 10. Juli 2015 VW-Aktien erworben hätten: „Für sie gilt ein Verjährung von einem Jahr ab Bekanntwerden der Abgasmanipulation, das war der 18. September 2015.“

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