Das große Rätsel: Wie viele Eltern klagen Kita-Platz ein?

Ab August gilt ein Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr. Stadt möchte Klagewelle verhindern.

Düsseldorf. Vom 1. August an haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr — sei es in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Die vom Bund vorgegebene Betreuungsquote von 35 Prozent wird die Stadt Düsseldorf zwar im Sommer sogar übertreffen. Das heißt aber nicht, dass damit auch die tatsächliche Nachfrage gedeckt ist. Also ist auch in der Landeshauptstadt eine Klagewelle ein denkbares Szenario. Und obwohl die Bundesregierung den Rechtsanspruch beschlossen hat, müssen die Kommunen die Umsetzung garantieren — und sind somit auch die Beklagten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Das Jugendamt gibt keine Prognose ab: „Wir hoffen, dass die Eltern die Anstrengungen von Freien Trägern und Stadt sehen und sich auf die Entwicklung der Angebote einstellen“, sagt ein Sprecher. Nicht absehbar sei zudem, wie viele sich für das Betreuungsgeld entschieden.

Wer keinen Betreuungsplatz oder einen Ablehnungsbescheid bekommt, kann beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. „Ein Anwalt ist in erster Instanz nicht erforderlich, die Kammer berät bei den Formalia“, sagt Winfried Schwerdtfeger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dass eine große Klagewelle hereinbricht, bezweifelt das Gericht. Schwerdtfeger: „Die gab es bei Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren auch nicht. Die Kammer richtet sich aber auf jeden Fall auf etliche Eilverfahren mit Antrag auf einstweilige Anordnung auf Zuweisung eines Kita-Platzes ein.“

Wenn aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes Verdienstausfälle entstehen, kann Klage auf Schadensersatz eingereicht werden. Zudem können Mehrkosten für eine private Kinderbetreuung geltend gemacht werden.

Stadt und Freie Träger planen zum Sommer zusätzliche Angebote, die im Detail noch ausgearbeitet werden. Luft will man sich verschaffen, indem Eltern vor allem viel mehr 25-Stunden-Krippenplätze angeboten werden, bislang sind 45 Stunden in der Woche die Regel. Auch erweiterte Spielgruppen sind ein Thema. Fraglich ist allerdings, ob damit vielen Eltern geholfen ist.

„Ja, denn wir übertreffen ja sogar die beim Krippengipfel festgelegte Quote. Angesichts dieser Anstrengungen erwartet die Stadt eine Beteiligung von Bund und Land“, heißt es im Jugenddezernat.

„Nicht alle Interessenten werden einen Platz kriegen“, sagt Susanne Lausberg vom Jugendamtselternbeirat. Man sei kompromissbereit, lehne jedoch jegliche Abstriche bei der Qualität der Kinderbetreuung ab. Lausberg: „Denkbar ist aber, dass sich Eltern einen Kita-Platz teilen, etwa für je 2,5 Tage in der Woche.“

Ja, sagen Stadt und Elternbeirat unisono. Hier müsse auch der Bund helfen, indem er die Ausbildungsmöglichkeiten für Erzieher schnell und deutlich verbessere.

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