Amtsgericht Crews krank: Muss Tuifly für ausgefallene Flüge zahlen?

Fast 70 Klagen vor dem Amtsgericht. Kein einheitliches Urteil.

Amtsgericht: Crews krank: Muss Tuifly für ausgefallene Flüge zahlen?
Foto: Holger Hollemann/dpa

Düsseldorf. Als bekannt wurde, dass der Ferienflieger Tuifly mit Air Berlin und der österreichischen Airline Niki zu einer neuen Fluggesellschaft verschmelzen sollte, meldeten sich Anfang Oktober vergangenen Jahres viele Piloten und Flugbegleiter plötzlich krank. Auch am Düsseldorfer Airport konnten viele Urlauber deswegen nicht oder nur mit Verspätung starten. Andere kamen nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück. Fast 70 Zivilverfahren werden zurzeit vor dem Amtsgericht verhandelt, sieben Klagen allein am Montag — am Ende kündigte die Amtsrichterin drei verschiedene Entscheidungen an.

Als die Aktion am 7. Oktober begann, meldeten sich teilweise mehr als 80 Prozent der Crews plötzlich krank. Tuifly musste viele Flüge streichen, versuchte aber dann in Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften, den Betrieb so gut es ging aufrecht zu erhalten. Trotzdem kam es tagelang zu erheblichen Verspätungen und Stornierungen von Flügen. Bei den sieben Klagen aus Düsseldorf gingt es unter anderem um Flüge nach Gran Canaria und verzögerte Rückreisen aus Griechenland.

Entscheiden muss das Gericht darüber, wie die plötzlichen Krankmeldungen zu bewerten sind. War das ein wilder Streik oder höhere Gewalt? Und hat Tuifly alles getan, um die Folgen für die Passagiere so gering wie möglich zu halten? Die Richterin machte am Montag deutlich, dass sie die Antworten auf diese Fragen differenziert beantworten wird.

Wenn Tuifly nachweisen kann, dass eine Crew und ein Flugzeug bereitgestellt worden sind, werden die Klagen abgewiesen. Das war in mindestens zwei Verfahren der Fall. Bei anderen Klagen muss die Fluggesellschaft weitere Unterlagen nachreichen. Und in den Fällen, wo keine Maschine auf dem Rollfeld stand, muss der Schaden ersetzt werden.

Die Richterin regte allerdings an, dass man auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten könnte, der ein Grundsatzurteil fällen soll.

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