Cartoon auf Schul-Homepage soll 30.000 Euro kosten

Verlag von Künstler Uli Stein klagt gegen das Land NRW.

Cartoon auf Schul-Homepage soll 30.000 Euro kosten
Foto: dpa

Düsseldorf. Die lustigen Cartoons von Uli Stein hat wohl jeder schon mal gesehen. Besonders inspirierend fand ein Hauptschullehrer aus Bocholt eine Zeichnung aus dem Buch „Pisa-Alarm“ und setzte sie auf die Homepage der Schule. Keine gute Idee, denn das blieb dem Verlag des Cartoonisten nicht verborgen, der damit gar nicht einverstanden war. Die Angelegenheit hat jetzt ein Nachspiel vor dem Düsseldorfer Landgericht. Der Catprint Verlag, der Uli Stein seit vielen Jahren vertritt, fordert vom NRW-Schulministerium stolze 30 200 Euro. Wann die Zivilrichter entscheiden, steht noch nicht fest.

„Ein toter Vogel“ ist der Titel des Cartoons, um das jetzt juristisch gestritten wird. Es zeigt zwei Frauen beim Spazierengehen. Die eine Dame entdeckt einen toten Vogel, die andere sucht ihn im Himmel. Der Pädagoge der Hohe-Giethorst-Schule in Bocholt war von der Zeichnung so begeistert, dass er sie unter der Rubrik „Veranstaltungen“ auf die Homepage der Hauptschule lud — ohne vorher nachzufragen, ob das erlaubt ist.

Der Lehrer bekam juristische Nachhilfe vom Catprint Verlag, der das Urheberrecht von Uli Stein verletzt sieht. Die Rechnung soll allerdings das NRW-Schulministerium als Dienstherr des Pädagogen zahlen. Auf 30 200 Euro wurde der Streitwert festgelegt.

„Zum laufenden Verfahren können wir nichts sagen“, erklärte Daniel Kölle, der Sprecher des Ministeriums. Dass es Beschwerden gebe, weil Schulen im Internet ungenehmigt Fotos oder Texte hochgeladen haben, sei schon öfter vorgekommen. Dieses Verfahren falle aber aus dem Rahmen.

Unklar ist, ob am Ende auch der Hauptschullehrer für seinen Fehler gerade stehen muss. Kölle: „Das hängt vom Einzelfall ab. Dazu muss dem Beamten eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werden.“ Fehlendes Wissen über das Urheberrecht gehört vermutlich nicht in diese Kategorie. Das Landgericht hat noch nicht entschieden, wann es einen Verkündungstermin für das Urteil geben wird.

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