Landgericht Düsseldorf Brand in Messehalle: Angeklagter will kein Feuerteufel sein

Der Prozess um die abgebrannte Messehalle in Düsseldorf beginnt vor dem Landgericht. Muslime wollten die Essensausgabe stoppen.

Landgericht Düsseldorf: Brand in Messehalle: Angeklagter will kein Feuerteufel sein
Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Im Fastenmonat Ramadan dürfen gläubige Muslime tagsüber nichts essen. Die 282 Bewohner der Asylunterkunft in der ehemaligen Messehalle 18b in Stockum wurden trotzdem vormittags und mittags von der Stadt versorgt. Darüber hatte es Streit gebeben, muslimische Flüchtlinge wollten die Essenausgabe verhindern. Das soll der Auslöser für den Großbrand gewesen sein, bei dem die Halle am 7. Juni komplett ausbrannte. Die Bilder von der riesigen Rauchsäule gingen um die Welt. Seit Montag müssen sich der Algerier Adel Z. und der Marokkaner Mohamed B., beide 27 Jahre alt, wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht verantworten.

Kilometerweit war die Rauchsäule über der Messehalle zu sehen. Bei dem Brand entstand ein Schaden von rund zehn Millionen Euro.

Kilometerweit war die Rauchsäule über der Messehalle zu sehen. Bei dem Brand entstand ein Schaden von rund zehn Millionen Euro.

Foto: dpa

Groß war das Medien-Interesse zum Prozess-Auftakt. Denn bei dem Feuer war die 40 mal 120 Meter große Halle völlig zerstört worden. Der Sachschaden wird auf rund zehn Millionen Euro geschätzt. Und die Tat ereignete sich mitten in einer Zeit, in der die Debatte um Straftaten von Flüchtlingen und Asylsuchenden die Schlagzeilen beherrschten.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte es in der Unterkunft schon mehrfach Klagen über das Essen gegeben. Dabei soll Mohamed B. als eine Art Rädelsführer aufgetreten sein. Angeblich habe er mehrere andere Asylbewerber aufgefordert, in der Messehalle Feuer zu legen. Auch wegen des Verstoßes gegen den Ramadan — nach der Tat hatten die Ermittler zunächst bekanntgegeben, die Brandstifter hätten sich wohl am abgespeckten Essensangebot gestört.

B. wollte offenbar auch erreichen, dass die Flüchtlinge auf andere Unterkünfte verteilt werden. Die Halle in Stockum war angeblich sehr unbeliebt, weil dort auch Personen untergebracht wurden, die als problematisch eingestuft sind.

Unter den Mitbewohnern, die Mohamed B. angesprochen hatte, soll Adel Z. gewesen sein. Der soll sich am Tattag gegen 12.40 Uhr in ein leeres Zimmer im hinteren Teil der Halle begeben haben, die als Notschlafplatz genutzt wurde. Dort habe er eine Flasche Wodka auf einer Matratze ausgeschüttet und sie angezündet. Innerhalb von wenigen Minuten breiteten sich die Flammen auf die Zwischenwände aus. Die Feuerwehr hatte keine Chance mehr, das Gebäude zu retten. Die 282 Bewohner konnten sich retten.

„Wir haben einen Zeugen, der gesehen hat, wie der Angeklagte den Wodka ausgeschüttet hat“, erklärte Staatsanwalt Martin Stücker. Der Mann gilt als Hauptbeschuldigter. Der Haftbefehl gegen Mohamed B. wurde dagegen bereits im August aufgehoben. Mehrere andere Bewohner der Unterkunft, die zunächst festgenommen worden waren, gelten nicht mehr als tatverdächtig.

Zum Prozessauftakt wurde am Montag nur die Anklage verlesen. Allerdings kündigte Olaf Heuvens, der Adel Z. verteidigt, eine Erklärung an. Sein Mandant sei unschuldig: „Er hat von dem Streit bei der Essensausgabe gehört, war aber nicht dabei.“ Auch die Aussage des Hauptzeugen zweifelt der Rechtsanwalt an. Der habe seinen Mandanten auf Fotos mal erkannt — und dann angeblich auch wieder nicht: „Ich bin auf die weiteren Indizien sehr gespannt, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

Mohamed B. verweigerte die Aussage. Am 26. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

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