Bordell-Werbung ist meistens legal

Frau beschwerte sich über Werbeplakate, die Politik stimmt ihr zu — aber die Stadt kann nicht viel dagegen machen.

Ein Fahrzeug mit Bordell-Werbung wie dieses sieht man oft in der Stadt. Foto: Stadt Düsseldorf

Ein Fahrzeug mit Bordell-Werbung wie dieses sieht man oft in der Stadt. Foto: Stadt Düsseldorf

Düsseldorf. Mit „100 Girls“ wirbt der Saunaclub auf Großplakaten, andere versprechen in einem entsprechenden Etablissement das „Dolce Vita“. Darauf sind jeweils attraktive Frauen abgebildet — und das ärgert immer wieder Düsseldorfer, keineswegs nur Frauen. Die junge Pädagogin Sandra Cornelius zog gestern vor den städtischen Beschwerdeausschuss und prangerte die Bordellwerbung an: „Ich störe mich seit Jahren an diesen Plakaten überall in Düsseldorf, weil sie ein äußerst fragwürdiges Frauenbild vermitteln.“ Frauen würden hier unverblümt zur Ware degradiert, außerdem sei solche Werbung nicht mit dem Jugendschutz vereinbar: „Natürlich verstehen 14-, 15-Jährige genau, worum es da geht, aber oft kommen sie damit nicht zurecht“, sagt die Pädagogin aus Erfahrung durch die Arbeit mit Jugendlichen.

Bei den Politikern im Ausschuss rannte sie offene Türen ein, unisono wurde die Werbung für käuflichen Sex abgelehnt. Das Problem: So richtig viel machen kann die Stadt dagegen nicht. Denn die Werbung verstößt nicht gegen geltendes Recht, weil fast immer „bekleidete junge Frauen" gezeigt würden, teilte der Sprecher des Ordnungsamtes mit. Es sei eine „verbrämte Form der Erinnerungswerbung“, die auch nicht den Jugendschutz gefährde. Und seit ein paar Tagen habe die Stadt noch weniger Handhabe wegen des am 1. Juli in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes, denn: Die werbenden Saunaclubs oder Bordelle seien nun mal legal.

Etwas mehr Handhabe besitzen die Kollegen vom Amt für Verkehrsmanagement. Sie können zum Beispiel die oft wild geparkten Autoanhänger mit der anstößigen Reklame buchstäblich aus dem Verkehr ziehen — und tun dies auch unverdrossen weiter, wie Amtsvize Holger Odenthal betonte. Zudem habe man den Werbeunternehmen mitgeteilt, dass die Stadt ab 1. Januar 2018 keine anstößige Werbung auf Großflächen wie den „Megalights“ mehr wünsche, das stehe auch in den Verträgen mit der Werbewirtschaft für den öffentlichen Straßenraum. Auf Werbung an privaten Häuserwänden indes habe man keine Einflussmöglichkeit.

Elisabeth Wilfart, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, sieht ein, dass es rechtliche Hürden im Kampf gegen Bordell-Werbung gibt. Deshalb plädiert sie für eine Anti-Kampagne, wie sie zum Beispiel die Stadt Stuttgart schon gefahren habe: „Sie richtet sich gegen die Freier und stellt heraus, wie uncool, peinlich und schrecklich ihr Verhalten ist.“

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