Bluttat in der Altstadt: Gericht spricht Opfer 60 000 Euro zu

Düsseldorfer (35) wurde nach einem Streit ins Koma geprügelt und ist seither schwerbehindert.

Symbolbild

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Düsseldorf. Das Landgericht hat einem 35-jährigen Düsseldorfer 60 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Diese Summe müssen zwei Beklagte gemeinsam tragen, die laut einem früheren Strafurteil die Schuld an einem brutalen Angriff auf den Mann tragen.

Der 35-Jährige war Opfer einer Schlägerei Ende September 2011 auf dem Burgplatz geworden. Er erlitt einen extrem starken Faustschlag und wurde lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er fiel ins Koma und ist seitdem schwerbehindert. Er hatte laut Zeugenaussagen lediglich versucht, einen Streit zu schlichten, als er getroffen wurde.

Die beiden jetzt Beklagten (inzwischen 21 und 22 Jahre alt) wurden vor zwei Jahren wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Strafe für den Jüngeren betrug dreieinhalb Jahre Jugendhaft, der Ältere musste nach Erwachsenenrecht für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Beide Beklagte traten der Schmerzensgeldforderung ihres Opfers nicht durch persönliches Erscheinen vor Gericht entgegen. Die Richter entschieden deshalb ohne Verhandlung im Sinne des Klägers. In Hinsicht auf den Älteren ist das sogenannte Versäumnisurteil bereits rechtskräftig.

Der Betrag gilt als nach deutschem Recht vergleichsweise hoch. Zusätzlich wurde dem Kläger Schadensersatz für etwaige noch weitere auftretende Folgen des Angriffs zugesprochen. Er kann den Anspruch gleichermaßen gegen beide Beklagte durchsetzen — je nach dem, wer eher zahlen kann.

Der Geschädigte ist dauerhaft auf Hilfe von Freunden angewiesen — bei allen täglichen Verrichtungen. Er erlitt als Folge der Tat eine Groß- und Kleinhirnquetschung. Die Ärzte entfernten sogar vorübergehend einen Teil seiner Schädeldecke , damit sein Gehirn nicht durch ein Anschwellen noch weiter geschädigt werden konnte.

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