Biergenuss am Arbeitsplatz: Köbes entlassen

Analyse: Wie halten es die Düsseldorfer Gastronomen mit dem Alkoholverbot für Mitarbeiter? Die WZ fragte nach.

Düsseldorf. Ein Köbes darf Altbier bringen, aber nicht trinken - diese Regel gilt in den meisten Düsseldorfer Hausbrauereien. Doch nicht immer hält sich das Personal der Brauhäuser an das Alkoholverbot während der Arbeitszeit.

Uerige-Baas Michael Schnitzler hatte im Oktober einen langjährigen Köbes (44) fristlos entlassen. Der Vorwurf: Der Mann habe während des Dienstes mehrfach Bier getrunken - und dies kräftig. Der 44-Jährige zog vors Arbeitsgericht: "Wir arbeiten schließlich in einer Hausbrauerei", sagte er. Außerdem habe er lediglich einmal ein Glas Alt während der Arbeitszeit getrunken. "Das war an dem Geburtstag eines alten Freundes - eine absolute Ausnahme."

Gestern einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: Aus der fristlosen Kündigung wird eine fristgerechte, der Köbes bekommt ein "wohlwollendes" Zeugnis und eine Abfindung in Höhe von 3000 Euro. Bier ausschenken darf er im Uerige allerdings nicht mehr. Denn in der Hausbrauerei herrscht für die Mitarbeiter bis 23 Uhr absolutes Alkoholverbot.

"Ab dann darf das Personal mal ein Glas mittrinken", sagt Schnitzler. Eine Regelung, die sich in den vergangenen Jahren durchaus bewährt habe. "Wir wollen schließlich, dass die Gäste um 17 Uhr genauso zuvorkommend bedient werden wie um 23 Uhr."

Am rigorosesten geht das Füchschen mit dem Biergenuss bei Mitarbeitern um. In Peter Königs Brauerei dürfen die Köbesse auch nach 23 Uhr nicht mit den Gästen trinken. Der Chef lässt nur das Nippen zu: "Wenn der Gast drauf besteht, kann der Köbes ja ein Schlückchen trinken und das Glas dann wieder auf das Tablett stellen." In der Vergangenheit musste er schon mehrfach Köbesse entlassen, weil diese zu tief ins Glas geblickt hatten. Ebenso eindeutig ist die Politik in anderen Lokalitäten. Die Devise im Monkey’s: "Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps."

Einzig die Schumacher-Brauerei drückt schon mal ein Auge zu. Striktes Alkoholverbot gilt nur an bestimmten Tagen, beispielsweise an Karneval oder wenn das Latzenbier ausgeschenkt wird. "Wir wollen natürlich nicht, dass die Köbesse sturzbetrunken sind", sagt Nina-Thea Ungermann. "Mal ein Bier ist jedoch okay." Das Personal wisse das und würde sich auch an die Regelung halten.

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