Düsseldorf Automaten gesprengt: Fünf Jahre Haft

28-Jähriger „Bastler“ hatte gestanden. Sein Bruder kam mit Bewährung davon.

Der Fahrkartenautomat in Rath war völlig zerstört. Archiv-Foto: Young

Der Fahrkartenautomat in Rath war völlig zerstört. Archiv-Foto: Young

Foto: David Young

Düsseldorf. Dreimal wurden im vergangenen Jahr in Rath Automaten in die Luft gesprengt. Dabei erbeuteten die Täter rund 30 000 Euro, der entstanden Sachschaden allerdings liegt weit höher. Am Donnerstag wurde ein 28-Jähriger dafür vom Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein 34 Jahre alter Bruder kam dagegen mit einer Bewährungsstrafe davon.

Düsseldorf: Automaten gesprengt: Fünf Jahre Haft
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Die ersten beiden Verbrechen hatte der mutmaßliche Haupttäter gestanden. Am 12. September leitete er Gas in einen Geldautomaten am Vogelsanger Weg, der in einem Spielkasino stand. Per Fernzündung mit einer Glühbirne wurde dann eine Explosion ausgelöst.

Außerdem gab der Schlosser zu, am 5. Dezember auf die gleiche Arzt und Weise einen Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn auf dem Rather S-Bahnhof in die Luft gejagt zu haben. Er bestritt allerdings, für eine dritte Tat am 31. Dezember, ebenfalls auf dem Rather S-Bahnhof, verantwortlich gewesen zu sein. Sein Bruder sei an diesen Taten gar nicht beteiligt gewesen. Der Haftbefehl gegen den 34-Jährigen war schon während des Prozesses aufgehoben worden.

Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte, gebe es Hinweise darauf, dass die dritte Explosion auf das Konto von anderem Tätern geht. Allerdings hatte der 28-Jährige die Namen seiner Komplizen nicht verraten wollen. Darum blieb es auch bei der relativ hohen Strafe.

Hinzu kam, dass vor allem die Sprengung des Fahrtkartenautomaten auch sehr gefährlich war . Auf dem Bahnsteig hätten auch Unbeteiligte schwer verletzt werden können.

Die Haftstrafe sei für den Angeklagten auch eine Chance, seine Ausbildung abzuschließen und danach ein neues Leben zu beginnen. Schließlich sei der junge Mann „ein talentierter Bastler.“

Sein Bruder wurde nur für den gemeinsamen Diebstahl in einem Baumarkt verurteilt. Die Haftstrafe von neun Monaten hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt.

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