Ausgerutscht – jetzt soll die Stadt zahlen

56-Jährige fiel auf städtischem Parkplatz und verlor den Geruchssinn.

Düsseldorf. Es war ein Ausrutscher mit bösen Folgen: Im Januar 2006 war eine 56-Jährige auf dem städtischen Parkplatz an der Kaiserpfalz in Kaiserswerth auf gefrorenem Asphalt gestürzt. Sie war dabei auf den Hinterkopf gefallen. Bei dem Sturz erlitt sie eine Gehirnerschütterung. Doch was viel schlimmer ist: Sie kann nicht mehr riechen.

Nun klagt die Frau vor dem Landgericht gegen die Stadt. Sie verlangt rund 7000Euro Schmerzensgeld. Außerdem will sie ab sofort für alle Folgeschäden entschädigt werden. Denn die 56-Jährige habe die Fähigkeit verloren, "aromatische Reizstoffe der Grundgeschmacksarten" zu riechen, sagt ein Sachverständiger.

Medizinische Tests hätten bewiesen, dass ihre Nase weder Anis und Chloroform noch Nelke oder Zimt erschnuppern könne. Der Verlust des Geruchssinns sei eine häufige Folge eines Schädelhirntraumas. Bei dem Sturz auf den Hinterkopf sei der Geruchsnerv in der Nase gerissen. Wenn die Patientin Pech hat, wird sie nie wieder richtig riechen können.

In einem ersten Urteil hatte das Gericht bereits entschieden, dass die Stadt am Unfalltag ihre Verkehrssicherheitspflicht verletzt hat. Sie hätte auf dem öffentlichen Parkplatz das Glatteis beseitigen müssen.

Die Stadt hatte dagegen argumentiert, dass an dem Unfalltag die Temperatur über dem Gefrierpunkt gelegen habe und sie deshalb nicht mehr verpflichtet gewesen sei zu streuen. Wie viel Geld der 56-Jährigen für ihre Folgeschäden zusteht, darüber will die Zivilkammer am 18.Februar entscheiden.

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