Aufina-Geschädigte nochmal geprellt

Ein 56-Jähriger Geschäftsmann ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Düsseldorf. Ein 56-jähriger Geschäftsmann aus Düsseldorf ist vom Landgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 13 Fällen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte hunderte Kleinanleger betrogen, die im Jahr 2003 von der Aufina Holding AG um mehrere Millionen Euro geprellt worden waren. Der 56-Jährige sprach Investoren an, die nach der Pleite der Anlagefirma um ihr Geld fürchteten. Der Unternehmensberater gründete eine Interessengemeinschaft.

Den Mitgliedern bot er an, eigenständige Nachforschungen im In- und Ausland anstellen, um das investierte Kapital wieder aufzutreiben. Für die Recherchen zahlten die Mitglieder zwischen 450 Euro und 26 500 Euro. Insgesamt erhielt der Mann 60 000 Euro. Die Opfer sahen aber weder ihr Geld noch ihre "Beitragspauschale" wieder. "Es ging nur darum, den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Systematisch habe der Mann Aufina-Geschädigte betrogen.

Die beiden Chefs der Aufina Holding AG wurden im August 2006 wegen Anlagebetrugs zu vier Jahren zehn Monaten sowie fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatten rund 7000 Anleger um ihr Geld gebracht, indem sie ihnen wertlose Aktien verkauft hatten. Der Gesamtschaden betrug 50 Millionen Euro. Die Anleger bekamen ihr Geld nicht zurück: Die AG hatte einen Insolvenzantrag gestellt und verfügte angeblich über keine Mittel mehr, um Gläubiger zu entschädigen.

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