Arzt soll Auszubildende sexuell belästigt haben

Über Monate habe der Mann die 18-Jährige gegen ihren Willen angefasst. Jetzt klagt sie.

Düsseldorf. Amelia D. (Name von der Redaktion geändert) traut sich nicht mehr alleine auf die Straße. „Wenn mein Freund nicht bei mir ist, werde ich von einem Privatdetektiv begleitet, den meine Eltern engagiert haben“, sagt die 18-Jährige. Besonders die Mutter macht sich Sorgen, seitdem die Auszubildende ihren Chef wegen sexueller Belästigung angezeigt hat. „Es geht ja schließlich um seine Existenz“, sagt die Mutter.

Eigentlich hatte Amelia immer Spaß an ihrer Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Mit ihrem Chef verstand sie sich gut, die Kolleginnen waren nett. Doch dann gab der Zahnarzt die Praxis vor einem Jahr an einen Kollegen ab. „Zuerst hat er von uns verlangt, dass wir ihn Doktor nennen, obwohl er gar keinen Doktortitel hat“, sagt die junge Frau. Dann soll er von fünf Helferinnen drei entlassen haben. „Zu uns anderen hat er gesagt, sie seien nicht hübsch genug gewesen.“

Eigentlich habe er sie nur angeschrien. Als ihr Kollegin im Urlaub war, wandelte sich das Blatt: „Plötzlich war er sehr nett. Dann wollte er, dass ich mich auf seinen Schoß setze und hat mein Bein gestreichelt.“ Natürlich habe sie versucht, seine Annäherungsversuche zu unterbinden: „Er machte immer weiter, fasste mir an den Po, später an die Brüste.“ Wenn sie etwas wollte, habe er im Gegenzug „Küsschen“ verlangt. Und sie sollte Röcke statt Hosen tragen. „Ich bin der Chef, ich darf sowas“, hieß es angeblich.

Im November konnte die 18-Jährige dem Druck nicht mehr standhalten. Sie ließ sich krankschreiben. Dann hat sie ihren Eltern von der Belästigung erzählt und den Mann angezeigt.

Neben dem laufenden Strafverfahren gegen den Arzt gab es am Mittwoch noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht, denn der Arzt hatte der jungen Frau fristlos gekündigt. Zudem fordert sie ein Schmerzensgeld von 15 000 Euro und noch ausstehende Gehaltszahlungen.

Eine Entscheidung gab es am Mittwoch nicht, denn: Zunächst soll sich die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer mit dem Vorwurf befassen.

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