Landgericht Düsseldorf Arag-Erbstreit: Nach 34 Jahren endlich ein Urteil

Arag-Chef Paul-Otto Faßbender muss seiner Schwester 3,5 Millionen Euro zahlen.

Für Arag-Chef Paul-Otto Faßbender (l.) war das ein guter Tag. In weiten Teilen scheiterte die Klage seiner Schwester.

Für Arag-Chef Paul-Otto Faßbender (l.) war das ein guter Tag. In weiten Teilen scheiterte die Klage seiner Schwester.

Foto: Seidel/Young/dpa

Düsseldorf. Am Ende war es, als habe die Vorsitzende Richterin Barbara Strupp-Müller den Gordischen Knoten durchschlagen. Denn nach 34 Jahren ging der Streit um das Erbe des Versicherungskonzerns Arag zu Ende. Es war der längste Prozess, der jemals vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt wurde. Und es gab mit Paul-Otto Faßbender einen Sieger. Denn der Arag-Chef wurde zwar dazu verurteilt, an seine Schwester Petra 3,5 Millionen Euro zu zahlen.

Richterin Barbara Strupp-Müller (r.) verkündete das Urteil im jahrelangen Arag-Erbstreit.

Richterin Barbara Strupp-Müller (r.) verkündete das Urteil im jahrelangen Arag-Erbstreit.

Foto: Seidel/Young/dpa

Das ist allerdings erheblich weniger als die 20 Millionen Euro, die von der Klägerin gefordert wurden. Eine Berufung am Oberlandesgericht ist von ihrer Seite bereits angekündigt worden. Dass der Prozess so lange dauerte, lag einerseits an dem komplizierten Sachverhalt: Nach dem Tode seines Vaters Walter wurde Paul-Otto Faßbender zum Alleinerben eingesetzt, denn das Unternehmen sollte in einer Hand bleiben. Bald kam es zu Streitigkeiten. Ein Vierteljahrhundert dauerte die Auseinandersetzung mit seinem Vetter Ludwig um die Vorherrschaft im Konzern. Seit 1998 hält der 70-Jährige die Aktienmehrheit bei der Arag. Noch länger dauert allerdings die Fehde mit seiner Schwester Petra, die eine „angemessene Entschädigung“ erhalten sollte.

Die wollte das Testament so nicht hinnehmen. Sie argumentiert, das Erbe habe sich nur auf die Arag in Deutschland bezogen. Nicht davon betroffen gewesen seien die Firmen-Aktivitäten in den Niederlanden, Belgien und Italien. Doch das sieht das Landgericht anders. In diesem Punkt wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Entschieden werden musste allerdings, was eine „angemessene Entschädigung“ ist. Dazu sollte der Wert der Arag ermittelt werden. Und zwar zu dem Zeitpunkt, als Walter Faßbender im Jahr 1972 verstorben ist. So kamen bei der Rechnung am Ende 3,5 Millionen Euro heraus, die Petra Faßbender bekommen soll.

Dass sich der Prozess so lange hingezogen hat, lag aber noch an anderen Dingen. Zehn Jahre lang hatten beide Parteien das Verfahren ruhen lassen. In der Hoffnung, in dieser Zeit einen Kompromiss zu finden. Den hatte sich vor allem die inzwischen verstorbene Gisela Faßbender als Mutter der Geschwister gewünscht. Doch dazu kam es nicht, obwohl Paul-Otto Faßbender bis zu zehn Millionen Euro angeboten haben soll.

Ein Sachverständiger, der sich in das komplizierte Thema eingearbeitet hatte, wurde während des Verfahrens dement und musste ersetzt werden, was den Fall zusätzlich verzögerte. Auch einer der Rechtsanwälte überlebte den jahrzehntelangen Streit nicht. Dessen Nachfolger wiederum brauchte Zeit, um sich durch den riesigen Aktenberg zu kämpfen.

Um ein weiteres Verfahren vor dem Oberlandesgericht zu vermeiden, werden sich die Parteien wohl wieder an den Verhandlungstisch setzen müssen.

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