Anwohner auch mit Ausweis ständig auf Parkplatz-Suche

Eine Genehmigung ist keine Garantie für einen Stellplatz. Eine Golzheimerin kritisiert das System der Stadt.

Düsseldorf. Ein Anwohnerparkausweis ist keine Garantie für einen Stellplatz in der Nähe der Wohnung. Das bekommen viele Düsseldorfer immer wieder schmerzhaft zu spüren - weil sie auf andere Quartiere ausweichen müssen und dort sogar ein Knöllchen kriegen.

"Das ist alles nur Geldmacherei", flucht Ingrid Germann (Name geändert). Als Bewohnerin der Seydlitzstraße in Golzheim darf sie mit ihrem Ausweis für 25,50 Euro pro Jahr zwar in ihrer Zone parken (siehe Grafik) - die Parksituation dort sei allerdings "mehr als bescheiden".

In der Nähe der Wohnung am Rande der Anwohnerparkzone sei selten etwas zu finden - auch nicht in dem ausgewiesenen Bereich selbst. "Des öfteren muss ich auf andere Gebiete ausweichen, in denen mein Anwohnerparkausweis nicht mehr gültig ist." Die Folge: ein Knöllchen - wenn kein Ticket gezogen wurde oder die Parkscheibe abgelaufen ist.

Die Beschwerde bei der Stadt erbrachte den Tipp, das Auto morgens in die Zone umzuparken. Germann: "Unrealistisch. Wenn ich früh aus dem Hause gehe, dann sind hier noch immer keine Parkplätze frei und ich habe keine Möglichkeit, dann Ewigkeiten auf Parkplatzsuche zu gehen."

Besonders paradox erscheint die Situation jenen Besitzern von Ausweisen, die am Rand einer Anwohnerzone leben und nur Meter entfernt in der nächsten Zone einen freien Parkplatz sehen, für diesen aber keinen Schein haben. Judith Kindler kennt das: Als Anwohnerin der Jülicher Straße hört ihre Zone sogar genau in der Mitte der Straße auf. Auf der anderen Seite gilt ihr Ausweis nicht mehr. "Warum zieht man nicht einfach einen Radius um die Wohnung, in dem der Bewohner dann parken kann", fragt sie.

Roland Hahn vom Amt für Verkehrsmanagement weist auf rechtliche Probleme hin: Demnach sei die Stadt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, "Korridore" freizuhalten für Besucher und Arbeitspendler. Zudem dürften die Gebiete laut Bundesverwaltungsgericht nicht zu groß sein.

Dies sei mit den in der Stadt vorhandenen 25 Quartieren am besten gelöst. "Früher war alles gnadenlos zugeparkt. Wir haben die Chance erhöht, einen freien Platz zu finden." Ein Allheilmittel sei dies nicht. Klar müsse auch sein: "Der Besitzer eines Ausweises ist kein Mieter."

Auch ADAC-Experte Ralf Stock erklärt, dass ein entsprechendes System ausgewogen sein müsse. "Sowohl für die Anwohner müssen Plätze vorhanden sein als auch für Besucher und Pendler."

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