Anwälte Achenbachs legen Revision gegen Urteil ein

Das letzte Richterwort ist über den verurteilten Kunstberater Helge Achenbach noch nicht gesprochen. Seine Anwälte gehen gegen das Urteil vor.

Der Kunstberater Helge Achenbach war vor einer Woche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der Kunstberater Helge Achenbach war vor einer Woche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: Roland Weihrauch

Essen/Düsseldorf (dpa). Die Anwälte des zu sechs Jahren Gefängnis verurteilten Kunstberaters Helge Achenbach haben Revision eingelegt. Auch Achenbachs zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilter Ex-Geschäftspartner geht gegen das Urteil des Essener Landgerichts vor. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag.

Die große Wirtschaftsstrafkammer hatte Achenbach (62) am Montag vergangener Woche wegen Millionenbetrugs in 18 Fällen an dem 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer schuldig gesprochen. Allein im Fall des Milliardärs Albrecht sei ein Schaden von fast 20 Millionen Euro entstanden.

Kunstberater Achenbach muss für sechs Jahre hinter Gitter
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Für das schriftliche Urteil hat das Gericht nach Angaben des Sprechers mehrere Wochen Zeit. Nach der Zustellung müssen die Anwälte innerhalb eines Monats ihre Revision begründen. Danach prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil. Bis zur BGH-Entscheidung ist der Richterspruch über Achenbach nicht rechtskräftig.

Deutschlands bekanntester Kunstberater bleibt deshalb weiter in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding hatte eine Aussetzung des Haftbefehls gegen Achenbach wegen Fluchtgefahr abgelehnt.

In dem spektakulären Prozess hatte Achenbach gestanden, seinen Duzfreund Albrecht bei Kunstverkäufen mit verdeckten Preisaufschlägen betrogen zu haben. Das Gericht hatte Achenbach aber auch wegen Betrugs bei Oldtimerverkäufen verurteilt. Das hatte Achenbach aber stets zurückgewiesen. Er habe Albrecht vorab über die Aufschläge informiert. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht.

Auch Betrug an Boehringer hatte der Kunstberater eingeräumt. Dabei entstand laut Gericht sei ein Schaden von weiteren 1,2 Millionen Euro. Nach Auffliegen des Betrugs hatte der Kunstberater den Unternehmer entschädigt.

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