Düsseldorf Angeklagter schickt Grüße aus Kuba ans Düsseldorfer Landgericht

Düsseldorf. Es war alles angerichtet für den Beginn eines großen Betrugs-Prozesses vor dem Landgericht. Die Kammer, Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt hatten Platz genommen und warteten auf den Angeklagten.

Edgar S. schickte eine E-Mail aus Kuba, grüßte freundlich und bedauerte formvollendet, dass er an dem Prozess leider nicht teilnehmen könne. Symbolbild.

Edgar S. schickte eine E-Mail aus Kuba, grüßte freundlich und bedauerte formvollendet, dass er an dem Prozess leider nicht teilnehmen könne. Symbolbild.

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Doch der kam nicht. Stattdessen schickte Edgar S. eine E-Mail aus Kuba, grüßte freundlich und bedauerte formvollendet, dass er an dem Prozess leider nicht teilnehmen könne.

„Ich wollte vor dem anstrengenden Prozess noch ein paar Tage in der Sonne auf Kuba entspannen“, schrieb der 72-Jährige an die Vorsitzende Richterin. Leider sei es ihm schon nach der Ankunft sehr schlecht gegangen. Ein Arzt habe dann festgestellt, dass die akute Gefahr eines Herzinfarktes bestehe. Darum dürfe er im Moment weder fliegen noch mit dem Schiff reisen. Das handschriftliche Attest schickte der Geschäftsmann als Anlage mit.

Außerdem tue es ihm sehr leid, dass er nicht an dem Prozess teilnehmen könne. Er habe sich intensiv auf das Verfahren vorbereitet, um seine Unschuld zu beweisen. Aber da er inzwischen 72 Jahre alt und schwer übergewichtig ist, sei er den Belastungen nicht mehr gewachsen. „Hochachtungsvoll“ und mit freundlichen Grüßen verabschiedete sich der Angeklagte vorerst.

Tatsächlich ist das Verfahren, für das elf Verhandlungstage angesetzt waren, hochkompliziert. Der 72-Jährige soll mit Baumaschinen gehandelt haben, die er über ein Firmengeflecht verkaufte. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll es sich um Gabelstapler gehandelt haben, die in Wirklichkeit gar nicht existierten. Dabei soll ein Schaden von über 636 000 Euro entstanden sein.

Die Verhandlung wurde zunächst unterbrochen. Bis zum 18. März soll festgestellt werden, wann der Angeklagte wieder transportfähig ist.

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