Angeklagter hatte kein Fahrgeld mehr, um zum Prozess zu kommen

Der ehemalige Bordell-Mitarbeiter musste von der Polizei aus Oberhausen nach Düsseldorf gebracht werden.

Dreimal in der Woche wird seit Juli 2013 verhandelt.

Dreimal in der Woche wird seit Juli 2013 verhandelt.

Foto: Michaelis

Düsseldorf. Seit fast zwei Jahren läuft der Rotlicht-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht. Seit Freitag ist das Verfahren um einen skurrilen Vorfall reicher. Denn einer der fünf Angeklagten hatte kein Geld mehr für die Fahrt von Oberhausen nach Düsseldorf. Der ehemalige Mitarbeiter eines der Bordelle an der Rethelstraße wurde dann von der Polizei zum Gericht gebracht. Der Prozess begann dadurch mit mehr als zwei Stunden Verspätung.

Der Angeklagte hatte zuvor einen Reisekosten-Vorschuss beantragt, der eigentlich zum 1. April auf dem Konto sein sollte. Das Geld war aber bis Freitag nicht eingegangen. Von den 2,20 Euro Rest-Guthaben habe er keine Fahrkarte mehr kaufen können.

Wie sein Rechtsanwalt erklärte, sei es für seinen Mandanten zurzeit unmöglich, eine neue Anstellung zu finden, da er in der Regel an drei Tagen in der Woche vor Gericht erscheinen muss. Das mache kein Arbeitgeber mit. Die Polizei-Eskorte kann aber keine Dauerlösung sein. Unklar blieb auch, wie der Angeklagte nachmittags zurück nach Oberhausen kommen sollte.

Seit langem wird in dem Verfahren um Geld gestritten, die Kosten des Prozesses gehen in die Millionen und übersteigen den angeblichen Schaden inzwischen um ein Vielfaches. In den Bordellen an der Rethel- und der Worringer Straße sollen Freier mit Alkohol, Drogen und Medikamenten willenlos gemacht worden sein, um danach mit Kreditkarten deren Konten abzuräumen.

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