Altstadt-Verbot für Gewalttäter

Düsseldorf. Die Polizei geht neue Wege im Umgang mit gewalttätigen Wiederholungstäter. Zwei mehrfach aufgefallenen Jugendlichen im Alter von 17 und 19 Jahren ist nun schriftlich ein Aufenthaltsverbot für die Altstadt erteilt worden.

In insgesamt fünf Fällen konnte die Polizei den beiden Köperverletzungen nachweisen, die sich in der Nähe des Mannesmannufers und des Alten Hafens abgespielt hatten.

Die Opfer der Überfälle gaben bei ihren Anzeigen übereinstimmend an, von mehreren Jugendlichen angegangen worden zu sein. In Zusammenarbeit mit dem Einsatztrupp "ET-Jugend" gelang es den Beamten, die Täter zu ermitteln. Persönliche Ansprachen, bei denen den Tätern die strafrechtlichen Aspekte ihres Handelns aufgezeigt wurden, führten laut Polizei bislang nicht zur Einsicht. Deshalb müssen die beiden Köpfe der Gruppe die Altstadt nun bis März 2011 meiden

Die Polizei kündigte an, die Einhaltung konsequent zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen die Auflage droht den beiden Düsseldorfern ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Rechtsgrundlage für das Verbot ist der Paragraph 34 Absatz 2 des Polizeigesetzes NRW.

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