Alkohol in der Altstadt: Gericht kippt Freiburger Verbot

Düsseldorf/Freiburg (dpa/cax). Die Umsetzung des diskutierten Alkoholverbots in der Düsseldorfer Innenstadt ist nach einem Gerichtsbeschluss in Baden-Württemberg unwahrscheinlich geworden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Dienstag ein seit einem Jahr geltendes Verbot in der Freiburger City kassiert. Im dortigen "Bermudadreieick" ist es ab sofort wieder erlaubt, Alkohol im Freien zu trinken.

Die entsprechende Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipen- und Diskothekenviertel bekämpfen wollen. Seit Sommer 2008 waren von Freitag bis Montag Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt seit Januar 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen.

"Es ist der verständliche Versuch der Gemeinden, etwas in eine Verordnung zu pressen, das sich nicht in eine Verordnung pressen lässt", sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner zur Begründung des Urteils. Erforderlich sei aber eine Entscheidung im Einzelfall.

Der VGH ließ eine Revision zu seinem Urteil nicht zu. Falls Freiburg die Entscheidung nun noch vom obersten Verwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen will, müsste die Stadt dort zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

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