Düsseldorf Achenbach-Prozess um Bronzeskulpturen geht weiter

Wie echt sind vier Skulpturen von Juan Muñoz? Im Zivilstreit zwischen den Aldi-Erben und Kunstberater Achenbach will das Landgericht Zeugen befragen. Die Ex-Lebensgefährtin des 2001 gestorbenen Spaniers soll aussagen. Und ein Kunstgießer aus Düsseldorf.

Düsseldorf: Achenbach-Prozess um Bronzeskulpturen geht weiter
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Düsseldorf (dpa) Der Gerichtsstreit gegen den inhaftierten Kunstberater Helge Achenbach wegen der Echtheit von vier Bronzeskulpturen zieht sich in die Länge. Das Landgericht Düsseldorf will in dem Verfahren drei Zeugen aus dem Umfeld des 2001 gestorbenen spanischen Künstlers Juan Muñoz hören. In dem Zivilverfahren klagt die Familie des verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht. Sie fordert von Achenbach und dessen Ehefrau Dorothee 980 000 Euro zurück. Am 13. September will das Landgericht die ehemalige Lebensgefährtin des Künstlers hören. Auch sein Bevollmächtigter sowie der Kunstgießer, in dessen Werkstatt die Nachgüsse entstanden, sollen aussagen.

Ursprünglich war für Dienstag ein Urteil erwartet worden. Nach Ansicht der Kläger sind die Bronzeskulpturen nicht autorisierte Nachgüsse. Nach Darstellung des Kunstberaters handelt es sich um Originale, die zu einer von Muñoz autorisierten zweiten Teil-Serie gehören. Achenbach hatte erklärt, er habe die vier Objekte seiner Frau Dorothee im Jahr 2003 zu deren 40. Geburtstag geschenkt. Diese habe sie 2009 nach Vermittlung ihres Ehemannes an Albrecht verkauft.

Achenbach war im Januar 2015 in einem Zivilprozess zur Zahlung von fast 20 Millionen Euro Schadenersatz an die Albrecht-Familie verurteilt worden. Dagegen hatte er am Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Derzeit verhandeln beide Seiten über einen Vergleich. Sollten sie sich nicht einigen, will das Gericht am 7. April eine Entscheidung verkünden.

Seit Juni 2014 sitzt Achenbach in Untersuchungshaft. Vor einem Jahr wurde der früher einflussreiche Kunstberater wegen Millionenbetrugs an seinem 2012 gestorbenen Duzfreund Albrecht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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