Düsseldorf 8800 Euro Strafe für Aufruf bei "Düsseldorf stellt sich quer"-Demo

Vertreter von „Düsseldorf stellt sich quer“ mussten sich vor Gericht vorantworten, da sie zu Straftaten angestiftet haben sollen.

Düsseldorf: 8800 Euro Strafe für Aufruf bei "Düsseldorf stellt sich quer"-Demo
Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Dem Aufwand, der für den Einlass der Zuschauer betrieben wird nach zu urteilen, scheint es, als gehe hier um Schwerstverbrecher. Alle Zuschauer werden — zusätzlich zur Sicherheitskontrolle am Eingang des Gebäudes — beim Eintreten in den Gerichtssaal durchsucht, alle Ausweise kopiert. Dabei geht es im Vergleich dazu um eine Kleinigkeit. Die Angeklagten Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit sollen bei einer Gegendemo des Bündnisses Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ) zu einem Aufmarsch der rechten Gruppe Republikaner im März 2016 am Oberbilker Markt Aktivisten angestiftet haben, eine kleine Gruppe Polizisten zu „überrennen“. Gegen den Strafbefehl über 10.500 Euro hatten sie Einspruch eingelegt — daher landete der Fall vor dem Amtsgericht. Die scharfen Kontrollen hatte die Richterin angeordnet — Grund sei eine von DSSQ angekündigte Sitzblockade vor dem Gericht gewesen, sagt eine Sprecherin.

„Da drüben stehen nur drei oder vier Bullen, da kommen wir durch“, soll der eine, „Wir machen es wie beim Rugby“, der andere gerufen haben. Dann seien die etwa 150 Personen auf die wenigen Beamten zugegangen, die am Aufgang der U-Bahnhaltestelle „Handelszentrum/Moskauer Straße“ den Weg vom Bürgerpark zur Kölner Straße versperren sollten. Etwa 30 sei es gelungen an den Polizisten vorbei zu kommen. Manche hätten Beamte geschoben oder geschubst — es sei weder geschlagen noch getreten worden, niemand wurde verletzt — das bestätigen die Polizisten, die aus der Ferne beobachtet haben und vor Gericht aussagten.

„Für uns ist das eine normale Aktion, die oft so stattgefunden hat“, sagt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ. Aschmoneit äußert sich im Prozess ähnlich: „Was ich als Blockadetrainer unterrichtet habe, ist, deeskalierend und nicht bedrohlich auf Polizeiketten zuzugehen.“ Zu nichts anderem habe er aufgerufen. Dafür in diesem Maße bestraft zu werden, sende ein falsches Signal an alle, die wie er gewaltfreien und deeskalierenden Protest gegen Aufmärsche solcher rechter Gruppen praktizierten.

Das Gericht sah das anders. Die Richterin hielt es für erwiesen, dass die beiden besagte Sätze geäußert hätten. Wegen Anstiftung zu einer Straftat, Landfriedensbruchs und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurden sie zu Geldstrafen verurteilt. Nagel zu 100 Tagessätzen zu je 60 Euro, Aschmoneit zu 70 Tagessätzen à 40 Euro. DSSQ kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. „Die Richterin hat heute das legitime Protestmittel der Sitzblockade zum Straftatbestand des Landfriedensbruchs erklärt“, heißt es in einer Mitteilung. cas

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