15-Jährige feiern — der Disco-Chef zahlt Strafe

Der 25-Jährige Inhaber einer Diskothek an der Königsallee muss 1000 Euro, der für den Zutritt zuständige 30 Jahre alte Türsteher muss 500 Euro Bußgeld wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zahlen.

Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hatten festgestellt, dass beide es zugelassen hatten, dass mindestens zwei 15-Jährige in den frühen Morgenstunden des Samstag, 23. Dezember 2017, noch in der Disco feierten.

Ein Besucher hatte den OSD angerufen und berichtet, dass unter den etwa 130 Feiernden dort in der Nacht des 22. Dezembers auch mehrere Minderjährige seien. Als die Streife des OSD dort gegen 23.45 Uhr ankam, konnte sie bereits eine größere Anzahl offensichtlich Minderjähriger, die sich vor der Disco aufhielten, sehen. Daher wurden drei weitere Streifenteams zur Unterstützung angefordert.

Nachdem gegen 0.15 Uhr Verstärkung eingetroffen war, betraten die acht uniformierten Einsatzkräfte den Szeneclub. Als einige Gäste die OSD-Mitarbeiter sahen, flüchteten sie durch die Notausgänge. Gleich zu Beginn der Überprüfung kam den OSDlern eine offensichtlich alkoholisierte männliche Person entgegen, die auf Nachfrage auch sofort angab erst 15 Jahre alt zu sein. Personen unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in Discotheken aufhalten. Ein weiterer junger Mann stellte sich nach der Überprüfung als minderjährig heraus. Red

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