Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet

Beschuldigter hatte Mitarbeiterin der Belkaw mit einem Messer verletzt.

Köln/Burscheid. Im Messerstecher-Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen einen 67- Jährigen aus Burscheid hat das Gericht die Unterbringung des Beschuldigten in der Forensik, der geschlossenen Psychiatrie für Straftäter, auf unbestimmte Zeit angeordnet.

Seit Mai hatte das Gericht in nichtöffentlicher Verhandlung geprüft, ob diese weitreichendste Möglichkeit des deutschen Strafrechts in diesem Fall Anwendung finden muss. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass der 67-Jährige eine Belkaw-Mitarbeiterin, die im Servicebüro im Burscheider Rathaus zur Aushilfe arbeitete, im Dezember vergangenen Jahres mit einem großen Küchenmesser mehrfach am Kopf verletzt habe, so der Vorsitzende Richter Jan F. Orth in der Urteilsbegründung. Die 64-Jährige habe ahnungslos am Schreibtisch gesessen und den Beschuldigten freundlich begrüßt, als dieser das Messer aus einer Plastiktüte gezogen habe. Das Opfer habe im Krankenhaus behandelt werden müssen und sei drei Monate arbeitsunfähig gewesen.

Hintergrund der Tat sei eine seelische Störung, die paranoide Schizophrenie sei bei dem Beschuldigten schon 1989 ausgebrochen. Dadurch sei seine Familie zerbrochen, auch die Kinder wollen keinen Kontakt mehr zum Vater und er habe seine Arbeit verloren.

2010 habe der 67-Jährige sich entschlossen, seine Medikamente nicht mehr zu nehmen. „Es fehlt ihm an jeglicher Krankheits- und Behandlungseinsicht“, so Orth. „Große Küchenmesser sind in seinem Wahnsystem fest verankert.“ Der Beschuldigte habe eingeräumt, dass er acht große Messer angeschafft habe, um seine Familie auszulöschen. Auch sehe er in seinem Wahn andere Personen in den Menschen.

So habe er der Belkaw-Mitarbeiterin vorgeworfen, dass sie seine Familie zerstört habe, obwohl sich Täter und Opfer gar nicht kannten. Der psychiatrische Gutachter habe keinen Zweifel an der Gefährlichkeit des Beschuldigten gelassen, auch der behandelnde Arzt in der Essener Psychiatrie, wo der Mann zurzeit untergebracht ist, habe von Angriffen auf Betreuer berichtet.

Und auch im Gerichtssaal habe der Beschuldigte gezeigt, wie heftig er im Zorn reagiere. „Das war eine schreckliche Tat“, so der Richter. Es sei sehr gefährlich, mit einem Messer auf den Kopf eines Menschen einzustechen. „Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ Die Tat habe der 67-Jährige aber im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.

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