Burscheid Polizei verteilt Knöllchen wegen Schalke-Aufklebers

Eckhard Schnitzler hat eine Verwarnung von der Polizei in Höhe von 10 Euro für einen zwei Zentimeter großen Schalke-Sticker auf seinem Auto bekommen.

Burscheid: Polizei verteilt Knöllchen wegen Schalke-Aufklebers
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Sechs Jahre lang ging alles ohne Beanstandung gut. Seine Vereinsliebe fuhr Eckhard Schnitzler erst mit seinem alten Wagen spazieren, nun mit seinem neueren — klein und dezent am Heck seines Fahrzeugs angebracht. Lediglich zwei Zentimeter im Durchmesser ist der S04-Aufkleber groß, doch der Besatzung eines Streifenwagens fiel der Peugeot mit dem Mini-Sticker jetzt auf, weil er auf das Kennzeichen geklebt war.

Mitte Juli gab es dafür die Quittung der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach: Ein schriftlich zugestelltes Knöllchen mit einer Forderung in Höhe von 10 Euro. „Allein das Entdecken eines solch kleinen Liebesbeweises zu einem Fußballverein ist schon bewundernswert“, erklärt Schnitzler, der an einen zufälligen „Treffer“ der Polizei nicht recht glauben mag.

Schließlich hatte er den Aufkleber mit den königsblauen Balken des Wappens farblich passend auf das blaue Euro-Feld des Nummernschildes geklebt — passend auch zu den als „Euro-Fightern“ bezeichneten Spielern des Vereins mitten in den Sternenkranz der Europäischen Union. Polizeisprecher Richard Barz glaubt sehr wohl an den geschulten Blick seiner Kollegen. Sie könnten aus dem Fahrzeug heraus auch abgelaufene TÜV-Plaketten erkennen, deshalb werde der Blick automatisch in diese Richtung wandern. „Womöglich haben die Kollegen an einer Ampel dahintergestanden.“

Das allerdings bezweifelt der Jugendleiter des BV Burscheid. „Die Beamten hatten die Zeit und Muße abzuwarten, bis ich das Fahrzeug in Bewegung gesetzt habe, um die exakte Tatzeit zu dokumentieren.“ Tatsächlich wurde der Peugeot, der an der Königsberger Straße bei seinem Halter registriert ist, um 8.41 Uhr an der Griesberger Straße gesichtet. Dazu heißt es: „Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich an dem Fahrzeug angebrachte Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden (Schalkewappen aufgeklebt).

Grundsätzlich sind die Beamten natürlich im Recht. Laut Richard Barz handelt es sich um ein „amtlich gesiegeltes Kennzeichen“. Jegliche Veränderung daran ist unzulässig. „Und die Kollegen haben für sich entschieden, das nach dem Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden.“ Doch geht es Schnitzler nicht um die 10 Euro. „Ein paar aufklärende Worte hätten das Vergehen verhindert. Ich wusste ja gar nicht, dass das verboten ist.“ Auch das wäre laut Richard Barz möglich gewesen.

Schnitzler hat sich übrigens bereits einen neuen Satz Aufkleber gekauft. Richard Barz rät aber, einen neuen etwas weiter links neben dem Kennzeichen anzubringen. „Dort kann er auch riesengroß sein.“

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