Lärmschutz: Dürscheider wollen wieder klagen

Trotz zweier positiver Einzelbescheide gibt es eine einheitliche Linie gegen die Bezirksregierung.

Lärmschutz: Dürscheider wollen wieder klagen
Foto: Doro Siewert

Burscheid. Mit dem Rechtsweg hat die Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ schon Erfahrung. Vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritt sie im Februar vergangenen Jahres einen Erfolg gegen die Bezirksregierung Köln, die daraufhin ihren ablehnenden Bescheid zu den Burscheider Anträgen auf nachträglichen Lärmschutz wieder zurücknehmen musste. Jetzt soll das Kölner Gericht zum zweiten Mal angerufen werden. Und wieder geht es gegen die Bezirksregierung.

Denn inzwischen hat Initiativensprecher Erhard Höppner nach eigener Aussage für die Dorfgemeinschaft insgesamt wieder einen ablehnenden Bescheid erhalten. Daneben gibt es aber nach seiner Aussage zwei positive Einzelbescheide für ein Dürscheider Haus und die Lambertsmühle. Doch für diese beiden Gebäude stellt der Bescheid nur passiven Lärmschutz oder eine Entschädigungszahlung in Aussicht.

Unter passiven Lärmschutz fallen unter anderem mehrfachverglaste Fenster. Die Dorfgemeinschaft will aber aktiven Lärmschutz entlang der Autobahn erreichen, der dann der gesamten Ortschaft zugute käme. Als sich die Bürgerinitiative am Mittwochabend im Dürscheider Sängerheim versammelte, um über das weitere Vorgehen zu beraten, gab es daher nach Höppners Schilderung ein einstimmiges Votum für das erneute Einschlagen des Rechtsweges — auch bei den beiden positiv beschiedenen Eigentümern, darunter die Stadt Burscheid selbst als Besitzerin der Lambertsmühle im Wiehbachtal.

Knackpunkt der ganzen Diskussion ist die Streitfrage, ob der Lärm der Autobahn den Prognosen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens entspricht oder nicht. Da Lärmmessungen hoch komplex sind und Lärmberechnungen ebenfalls, sollte nach dem ersten Gerichtsurteil ein Gutachten für Rechtssicherheit sorgen. Es liegt jetzt vor und spricht nach Höppners Aussage nicht von fehlgeschlagenen Prognosen, was den Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz nach sich ziehen würde.

Die dem Gutachten zugrundeliegenden Zahlenwerte werden von der Initiative aber bezweifelt. Sie hegt den Verdacht, die Prognosen von damals würden künstlich in die Höhe gerechnet, um die Differenz zur heute vorliegenden tatsächlichen Belastung geringer ausfallen zu lassen.

Die einzelnen positiven Bescheide sieht die Initiative als Versuch an, den Protest zu spalten. Denn wer einmal einer Einigung zugestimmt hat, fällt aus der Gesamtbetrachtung der Lärmbelastung heraus.

Dem Beispiel der Dürscheider waren auch weitere Ortschaften entlang der Autobahn mit Anträgen auf nachträglichen Lärmschutz gefolgt. Nach Höppners Einschätzung werden die dortigen Bescheide aber noch auf sich warten lassen, weil die Anträge später eingereicht worden waren.

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