In Frankreich schneller schuldenfrei

Wer überschuldet ist, sucht sein Heil oft in anderen EU-Ländern. Ein Burscheider Fallbeispiel.

Burscheid. Martin K. (Name geändert) setzt sich für seinen Ortsteil ein. Im BV fordert er eine Tempobegrenzung für die Ortsdurchfahrt und tritt als Initiator einer Unterschriftensammlung auf.

Ein Bericht, der dem Burscheider Anwalt Andreas Bruchhausen übel aufstößt. Der Teilhaber der Kanzlei Behnke-Königsmann vertritt eine örtliche Firma, der K. noch knapp 12.000 Euro plus Kosten und Zinsen schuldet. Diese Ansprüche sind vom Landgericht Köln 2006 rechtsgültig festgestellt worden.

Doch der Schuldner, so der Anwalt, entziehe sich der Zahlungsverpflichtung mit dem Hinweis, er sei nach Frankreich verzogen und unterliege dort einem Insolvenzverfahren. Schon mehrfach sei der Gerichtsvollzieher an der Burscheider Haustür gescheitert, wo noch die Familie von K. gemeldet ist.

„Insolvenzverfahren in Frankreich sind ein richtiger Markt geworden“, sagt Bruchhausen. Der Grund: Dort kann man die so genannte Restschuldbefreiung wesentlich schneller erreichen als in Deutschland. Diese hat dann aber wiederum nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2001 auch in Deutschland Gültigkeit.

Allerdings ist Voraussetzung, dass der Lebensmittelpunkt des Schuldners zur Verfahrenseröffnung nachweislich in Frankreich liegt. Da hat Bruchhausen im Burscheider Fall seine Zweifel — nicht nur wegen des BV-Artikels. Immer wieder sei K. hier gesehen worden. „Wenn man den Eindruck gewinnen muss, da wird ein Spielchen gespielt, kann man das nicht mehr sportlich sehen.“

Fakt ist, dass viele Unternehmen privaten Schuldnern inzwischen anbieten, die komplette Abwicklung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich oder England zu übernehmen. Auch Martin K. hat solche Dienste in Anspruch genommen, wie er bestätigt: „Einige kassieren nur ab und lassen den Kunden dann im Regen stehen, aber es gibt auch seriöse Unternehmen, die Ihnen nicht nur Vorteile auflisten, sondern auch mitteilen, welche Voraussetzungen Sie benötigen und was Sie dafür tun müssen.“

K. gibt sofort zu, die Frankreich-Option wahrgenommen zu haben, „weil Sie dort schneller eine zweite Chance bekommen“. Nicht nur wegen der zügigeren Restschuldbefreiung. „Wenn ich danach in Deutschland was machen will, stehe ich bei der Schufa noch drei Jahre auf der roten Liste, bei den Banken sogar fünf Jahre. In Frankreich kann ich ein Jahr später durchstarten und bekomme für meine Firma auch Kredite.“ Nach eigenen Angaben betreibt K. in Frankreich eine Handelsagentur.

Sein französischer Lebensmittelpunkt sei dort zur Verfahrenseröffnung vom Gericht zweifelsfrei nachgeprüft worden. „So einfach ist das nicht. Ich hatte dafür den Gerichtsvollzieher im Haus.“ Inzwischen stehe das Verfahren nach gut zwei Jahren kurz vor dem Abschluss. „Ich könnte mich jetzt wieder in Burscheid anmelden. Und wie häufig ich mich hier blicken lasse, ist allein meine Sache.“

Rund 500 000 Euro Schulden hatte Martin K. angehäuft. Sein Burscheider Haus ist im Zuge des französischen Insolvenzverfahrens inzwischen verkauft worden; seine Familie wohnt darin nur noch zur Miete.

„Ich hatte 25 Gläubiger auf der Liste, 20 davon in Deutschland. 24 haben ihre Ansprüche in Frankreich angemeldet, der Mandant von Behnke-Königsmann nicht. Er ist angeschrieben worden und hat seine Chance gehabt, da kann man mir keinen Vorwurf machen“, sagt Martin K. Angaben, die Anwalt Bruchhausen im Grunde bestätigt: „Wir haben die Ansprüche nicht geltend gemacht, weil wir davon ausgehen, dass er seinen Lebensmittelpunkt ohnehin nicht in Frankreich hat und das Verfahren daher nicht rechtsgültig ist.“

K. will mit seiner Firma auch künftig in Frankreich bleiben. Und er hat schon neue Pläne: eine Beratung zu Insolvenzen und EU-Recht — „aus eigener Erfahrung“.

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