Gericht untersagt verkaufsoffenen Sonntag

In Wiesdorf sollten die Geschäfte am 29. April zur Live Art mit Frühjahrsfest und -markt geöffnet werden.

Gericht untersagt verkaufsoffenen Sonntag
Foto: Eppinger

Leverkusen. Die Gewerkschaft Verdi hat in einem Eilverfahren gegen die Stadt Leverkusen vor dem Verwaltungsgericht Köln beantragt, dass die Geschäfte im Rahmen der vierten Live Art am kommenden Sonntag nicht öffnen dürfen. Diesem Eilantrag hat das Gericht am Mittwochnachmittag stattgegeben. Um zu entscheiden, ob gegen das Urteil Beschwerde eingelegt wird, muss laut der Stadtverwaltung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden.

Der Veranstalter wurde informiert. Die Veranstaltung „Live Art“ mit Frühlingsfest und Frühlingsmarkt am morgen und am Sonntag wird nach Aussage von Frank Schönberger, Vorsitzender der Werbegemeinschaft City Leverkusen, wie geplant stattfinden.

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 10. Juli 2017 je vier verkaufsoffene Sonntage in Opladen und Schlebusch und am 16. Oktober 2017 insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage in Wiesdorf beschlossen. Welche rechtlichen Auswirkungen das jetzt gefällte Urteil hat, insbesondere auf die Rechtsbeständigkeit der weiteren noch geplanten verkaufsoffenen Sonntage, wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Die Verwaltung will dazu auch das Gespräch mit den jeweiligen Veranstaltern und Interessengemeinschaften suchen.

Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath bedauert die Entscheidung des Gerichts: „Das Datum des verkaufsoffenen Sonntages ist bereits seit vergangenem Jahr bekannt, die Planungen sowohl der Veranstalter als auch der Geschäftsbetreiber sind längst abgeschlossen. Es ist mir vollkommen unverständlich, dass der Rechtsweg durch die Gewerkschaft Verdi nun derart kurzfristig beschritten wurde. Dies kann sicherlich auch nicht im Interesse der Beschäftigten sein.“

leverkusen.de

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