Die Hauptschule läuft aus

Zudem regelt ein Vertrag mit der Landeskirche die Übernahme des Realschulgebäudes durch die Stadt — als Weichenstellung für die Gesamtschule.

Seit gestern ist es offiziell: Die Friedrich-Goetze-Hauptschule nimmt keine Anmeldungen mehr an und läuft aus.

Seit gestern ist es offiziell: Die Friedrich-Goetze-Hauptschule nimmt keine Anmeldungen mehr an und läuft aus.

Foto: Siewert, Doro

Burscheid. Noch ist die geplante kirchliche Gesamtschule von der Bezirksregierung nicht offiziell genehmigt worden. Doch nach der Grundsatzentscheidung im vergangenen November hat der Rat am Donnerstagabend weitere Weichen in Richtung der neuen Schulform gestellt.

Das Gebäude und Grundstück der Evangelischen Realschule sollen in einem Kooperationsvertrag der Stadt übertragen werden.

Das Gebäude und Grundstück der Evangelischen Realschule sollen in einem Kooperationsvertrag der Stadt übertragen werden.

Foto: Siewert, Doro

So wurde zum einen beschlossen, die Friedrich-Goetze-Hauptschule auslaufen zu lassen und keine weiteren Schüler mehr aufzunehmen. Schon im vergangenen Jahr hatte es keine Eingangsklasse mehr gegeben, weil nur sieben Anmeldungen vorlagen.

Zehn Jahre zuvor waren noch 53 Kinder angemeldet worden. Der demografische Wandel, so die Prognose, werde die Situation noch verschärfen. Im Jahr 2018 werden jetzt die letzten Schüler die Hauptschule verlassen.

Zum anderen hat der Rat (wie zuvor schon die Kirche) einem Kooperationsvertrag zwischen Stadt und der Evangelischen Kirche im Rheinland zugestimmt. Dieser regelt unter anderem, dass die Landeskirche der Stadt Gebäude und Grundstück der Realschule mit Ausnahme der Hausmeisterwohnung überträgt. Die Stadt stellt im Gegenzug Haupt- und Realschulgebäude der neuen Gesamtschule zur Verfügung, darf sie aber für kommunale Veranstaltungen nutzen.

Weitere Vertragsbestandteile: Die Landeskirche übernimmt ab dem Schuljahr 2014/2015 die Verantwortung für den inklusiven Schulbetrieb der Gesamtschule mit mindestens vier Zügen. Die Stadt verpflichtet sich, die bauliche Betreuung sicherzustellen. Folgeverträge werden die Details regeln. Die Stadt lässt zudem den Zustand des Realschulgebäudes noch durch einen externen Gutachter überprüfen. Auch die Realschule wird zum neuen Schuljahr keine Schüler mehr aufnehmen.

In Sachen Bebauungsplanänderung Luisenstraße hat die Stadt eine rechtliche Niederlage erlitten. Der Satzungsbeschluss vom Juli 2011 wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen November für unwirksam erklärt — ohne Zulassung einer Revision.

Das Normenkontrollverfahren hatte Clemens Holzki angestrengt, der auf seinem Grundstück in der Luisenstraße neben der ehemaligen Metzgerei Sauer ein Seniorenwohnprojekt errichten wollte und sich durch die Planänderung behindert sieht.

Die Stadt hat inzwischen Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, am Donnerstag im Rat die Unwirksamkeit der Planänderung durch ein ergänzendes Verfahren „geheilt“ und einstimmig einen neuerlichen Satzungsbeschluss getroffen.

Holzki warf der Stadt in der Fragestunde vor der Sitzung „Seniorenvertreibung“ vor. Er will gegen die neue Planänderung wieder klagen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort