Leverkusen Burscheider des Marihuana-Handels verdächtigt

25-Jähriger steht in Leverkusen vor Gericht. Beim ersten Termin stritt er alles ab und verstrickte sich in Widersprüche.

Leverkusen: Burscheider des Marihuana-Handels verdächtigt
Foto: dpa

Leverkusen. Kurz und unerfreulich war der Auftritt eines Burscheiders vor dem Leverkusener Amtsgericht. Zehn Minuten zu spät tauchte der 25-Jährige im Gerichtssaal auf — mit einem Basecap auf dem Kopf. Er entschuldigte sich kurz für seine Verspätung und es wurde schnell klar, dass er den Ernst der Lage nicht begriffen hatte.

Zwei Mal im Frühjahr 2016 hatte ihn die Polizei mit Marihuana erwischt. Der Verdacht, dass der 25-Jährige damit handelt, stand im Raum, was der Beschuldigte aber von sich wies. Das Gras rauche er selbst. Plausibel beschreiben, was sich denn ereignet hatte, konnte er nicht.

Tatort Nummer eins, den Sportplatz im Hagen, sucht der 25-Jährige nach eigenen Angaben regelmäßig auf, um mit seinem Rottweiler Gassi zu gehen. Ein Anwohner könne ihn und seinen Hund einfach nicht leiden. Nur deshalb habe er die Polizei gerufen. „Ich hatte mit Freunden einen Joint geraucht und dann kam die Polizei“, so der Burscheider. Auf der Wiese habe ein Päckchen Marihuana gelegen, das aber nicht ihm gehört habe, sondern einem Freund.

Tatvorwurf Nummer zwei gab er aber zu. Im Frühsommer fand die Polizei bei dem Mann, der noch bei seinen Eltern wohnt, 2,8 Gramm Marihuana — verkaufsfertig verpackt. „Ja, das war mein Gras, aber das wollte ich nicht verkaufen“, sagte der 25-Jährige und verstrickte sich in Widersprüche. „Für zwei Gramm bekommt man doch nur 20 Euro.“ Nach diesem Satz hakte die Richterin nach: „Die Polizei hat bei ihnen nur 20-Euro-Scheine gefunden. Können Sie das erklären?“ Jeder habe diese Scheine in der Tasche, war die Antwort des Beschuldigten.

Die insgesamt 100 Euro, die die Polizei am Sportplatz konfisziert hatte, wolle er übrigens wiederhaben. Der 25-Jährige, der keine Ausbildung hat, seit zweieinhalb Jahren arbeitslos ist und kein Arbeitslosengeld II beziehe, habe sich den Betrag angespart. Wenn man noch bei seinen Eltern wohne, habe man ja keine hohen Ausgaben.

Schon einmal musste sich der Angeklagte wegen Vorstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. 37 Gramm Marihuana hatte er in Köln gekauft. Für den Eigenbedarf, wie er sagte. Den Handel stritt er ab, obwohl die Polizei Verpackungsmaterial bei ihm fand. „Wir kommen hier nicht weiter“, sagte die Richterin und kündigte einen zweiten Verhandlungstermin an. „Den werde ich nicht wahrnehmen. Das ist ein Kindergarten hier!“, schimpfte der 25-Jährige. Auf den Hinweis, dass sein Fehlen einen Strafbefehl nach sich ziehen könne, stand der 25-Jährige auf. „Ist mir egal.“ Und die Tür knallte zu.

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