Anfechtung der Wahl ohne Erfolg

Probleme bei der Landratswahl ohne Auswirkung auf das Gesamtergebnis.

Rhein.-Berg. Kreis.Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend die Gültigkeit der Wahl um das Landratsamt im Rheinisch-Bergischen Kreis festgestellt. Den finalen Beschluss darüber trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Dezember.

Während der Frist, die bis zum 11. November reichte, waren vier Einsprüche aus Bergisch Gladbach bei Kreiswahlleiter Erik Werdel eingegangen. Ein Einspruch habe eindeutig widerlegt werden können. Hierbei wurde beklagt, dass keine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl bei der Person eingegangen sei. Für die Stichwahl werde jedoch keine gesonderte Benachrichtigung versandt, sondern es gelte die der Hauptwahl. Somit liege hier keine Unregelmäßigkeit vor.

In drei anderen Einsprüchen sei beklagt worden, dass die Bürger weder die notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten hätten, noch die Möglichkeit hatten, im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Dies trifft auch auf weitere 30 bis 50 Wahlberechtigte zu, die ohne einen förmlichen Einspruch ähnliches berichtet haben. Auch der Bergische Volksbote berichtete über die Fälle zu einem Teil auch aus Burscheid. „Da diese Personen als Briefwähler verzeichnet waren, konnten sie ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben. Trotz intensiver Nachforschungen bei der Stadt Bergisch Gladbach sowie der Deutschen Post, konnte der Verbleib der Briefwahlunterlagen nicht abschließend geklärt werden“, so die Pressestelle des Kreises. Aufgrund des hohen Abstands von rund 14 000 Stimmen zwischen den beiden Bewerbern sei eine abschließende Klärung aber auch nicht erforderlich, weil keine Auswirkung auf das Wahlergebnis vorliege. Daher wurden die Einsprüche zurückgewiesen. Red

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