Vulkanausbruch und Fluggesellschaften: Nach dem Ärger kommen die Kosten

Betroffen sind Airlines und Reisekonzerne, aber auch Firmen, deren Waren nicht transportiert werden.

Frankfurt. Der Ausbruch des Vulkans in Island wird für Europas Volkswirtschaft richtig teuer. Fluggesellschaften erleiden Millionenverluste, Firmen kommen nicht mehr an dringend benötigte Waren und gestrandete Geschäftsreisende müssen in Hotels ausharren. Die Sperrung weiter Teile des europäischen Luftraums wegen der Gefährdung durch die Aschewolke kann schnell einige hundert Millionen Euro Schaden verursachen.

Nach Berechnungen des Verbandes der europäischen Fluggesellschaften AEA drohen allein den Airlines Einbußen von täglich mehr als 100 Millionen Euro. Sprecher David Henderson sagte: "An einem normalen Tag würden unsere Mitglieder mit Umsätzen von 200Millionen Euro rechnen." Da gestern aber rund 60Prozent der Flüge ausgefallen sind, wären dies allein schon 120Millionen Euro. Dazu kommt: Die Airlines müssen sich um die Unterbringung und Verpflegung von gestrandeten Gästen kümmern.

Die größte europäische Fluggesellschaft Lufthansa konnte zunächst keine Angaben zu den Schäden machen. Allerdings hatte sie vor den Pilotenstreiks im Februar hochgerechnet, dass jeder Streiktag mit rund 25 Millionen Euro zu Buche schlage. Nach dem eintägigen Streik mit rund 2000 ausgefallenen Flügen bezifferte sie den Schaden einschließlich Spätfolgen auf rund 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: Allein am Donnerstag und gestern fielen rund zehn Mal so viele Flüge aus wie beim Lufthansa-Streik.

Auch die Flughäfen haben weniger Geld in der Kasse. Gebühren für Starts und Landungen können sie bei Stillstand nicht erheben. Und auch die wichtigste Einnahmequelle, die Erlösbeteiligung aus dem Verkauf von zollfreien Waren, Geschenken oder Mitbringsel in den Flughafengeschäften, dürfte leiden.

Rückschläge bedeutet dies auch für Reiseveranstalter wie TUI oder Thomas Cook. Der Deutsche Reiseverband (DRV) rechnete damit, dass allein gestern rund 50 000 deutsche Kunden durch die Flugverbote betroffen waren - einige saßen im Urlaubsland fest, andere in der Heimat, wieder andere wurden umgeleitet.

Volkswirtschaftlich besonders sensibel ist der Frachttransport. Lufthansa-Cargo-Sprecher Nils Haupt sagte: "Wenn zum Beispiel in einem Unternehmen ein Ersatzteil für 5000 Euro fehlt, kann das schnell einen siebenstelligen Schaden verursachen."

Einige Krisengewinner etwa bei Bahnen oder Autovermietern gibt es aber auch. Die Bahn setzte alle zur Verfügung stehenden Züge ein. An den Bahnhöfen waren zusätzliche Mitarbeiter im Einsatz, um die Reisenden zu informieren. Dennoch könne es auf einzelnen Strecken voller in den Zügen werden, sagte ein Bahnsprecher.

Viele Reisende stiegen auf den internationalen Busverkehr um. Bei der Deutschen Touring in Düsseldorf glühten gestern die Telefondrähte. Am frühen Morgen seien innerhalb einer halben Stunde beinahe alle Busse ins europäische Ausland ausgebucht gewesen, sagte ein Mitarbeiter.

Höhere Gewalt: Das müssen die Betroffenen wissen.

Ein generelles Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht. Istaber bei einer Kurzreise absehbar, dass sich der Abflug in den Urlaubmehrere Tage verschieben würde, kann der Kunde vom Reisevertragzurücktreten und erhält den Reisepreis zurück. Das gilt auch für Fällevon höherer Gewalt. Für längere Reisen von zum Beispiel zwei WochenDauer gibt es dagegen kein Rücktrittsrecht.

Kunden, die nur ein Flugticket gebucht haben, haben ab der fünftenVerspätungsstunde das Recht, auf den Flug zu verzichten. In dem Fallmuss ihnen der volle Flugpreis erstattet werden. Oder sie wählen einenAusweichflug.

Nein. Konnten Fluggäste nicht abfliegen und mussten sie wegen derchaotischen Zustände am Flughafen übernachten, haben sie keinenAnspruch auf Schadenersatz. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft aberzur Betreuung ihrer Kunden verpflichtet, wenn diese lange Wartezeitenhinnehmen müssen.

Auch wenn der Flugverkehr aus Gründen höherer Gewalt eingeschränktist, muss eine Fluggesellschaft die Passagiere an den Zielort bringen.Muss eine Maschine auf einen anderen Flughafen ausweichen, hat dieAirline die Pflicht, die Gäste zum Beispiel per Bus ans Ziel zubringen. Sorgt eine Fluggesellschaft nicht für eine solche Weiterreise,kann der Gast diese selbst organisieren und die Kosten derFluggesellschaft in Rechnung stellen.

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