Verbraucherschützer schalten Gericht gegen Prokon ein

Itzehoe (dpa) - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen die Windenergie-Firma Prokon beim Landgericht Itzehoe eine Einstweilige Verfügung beantragt. Die Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, seine Anleger unter Druck zu setzen.

Verbraucherschützer schalten Gericht gegen Prokon ein
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Sie seien aufgefordert worden, kein Kapital abzuziehen und bestehende Kündigungen rückgängig zu machen. Ihnen sei unterstellt worden, mit einer Kündigung die Insolvenz des Unternehmens bewusst in Kauf zu nehmen: „Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und lassen daher die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen“, heißt es in der Pressemittelung des vzbv. Eine Sprecherin des Landgerichts Itzehoe wollte sich nicht dazu äußern, ob ein entsprechender Antrag gestellt worden ist.

Prokons Investoren ziehen unterdessen weiter Kapital ab: Bis Donnerstag kündigten Anleger Genussrechte in Höhe von 216,1 Millionen Euro, wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilte. Das sind 13,7 Millionen Euro mehr als noch vor zwei Tagen. Das Genussrechtskapital beträgt dem Unternehmen zufolge insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro. Zur Verhinderung einer Planinsolvenz müssten nach Unternehmensangaben mindestens 95 Prozent davon erhalten bleiben - rechnerisch dürften also nur 70 Millionen Euro abgezogen werden. Prokon hat seinen Anlegern eine Frist bis zum 20. Januar gesetzt, sich zu erklären.

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