Teldafax: Post vom Insolvenzverwalter

Kunden von Teldafax sollen Zahlungen sofort leisten und auf Guthaben womöglich jahrelang warten.

Düsseldorf. Neues von Teldafax. In diesen Tagen erhalten etliche Kunden des insolventen Stromlieferanten Post von Insolvenzverwalter Biner Bähr. Darin wird darauf hingewiesen, dass Kunden ihre Vorauszahlungen oder Boni von Teldafax nicht mit noch ausstehenden Nach- oder Abschlagszahlungen verrechnen dürfen. „Das lässt das Gesetz leider nicht zu“, sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters dem Nachrichtenportal „Welt online“.

Wie viele der ehemaligen Teldafax-Kunden davon betroffen sind, ist nicht bekannt. Das Unternehmen Creditreform ist vom Insolvenzverwalter mit dem Inkasso beauftragt.

Bei der Verbraucherzentrale NRW beäugt der Jurist JürgenSchröder die Abwicklung des Billigstrom-Anbieters kritisch. Für die Verbraucherschützer ist fraglich, ob der Insolvenzverwalter so verfahren kann.

Der begründet die Trennung von Verbindlichkeiten und Forderungen damit, dass davon zwei separate Gesellschaften von Teldafax betroffen seien. So sieht es das Insolvenzrecht grundsätzlich auch vor. Nachteil: Der Kunde muss sofort zahlen, kann auf sein Guthaben aber vermutlich jahrelang warten.

Für Jürgen Schröder und die Verbraucherzentrale ist die Sachlage in diesem Fall nicht eindeutig. „Für den Verbraucher ist Teldafax gleich Teldafax“, sagt er. In vielen Verträgen mit Kunden seien drei Gesellschaften des Unternehmens aufgeführt gewesen. Es sei unklar, ob etwaige Forderungen dieser Unternehmungen rechtswirksam an genannte Teldafax Services GmbH abgetreten worden seien. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht bestehe deshalb ein gewisses Risiko für die ehemaligen Kunden des Stromlieferanten.

Aus diesem Grund weist die Verbraucherzentrale auf eine Broschüre mit Musterbrief hin, die es für 2,50 Euro in den Beratungsstellen und kostenlos im Internet gibt.

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