Strengere Regulierung: Zocker-Bankern droht Haft

Berlin (dpa) - Bankern drohen bei fragwürdigen Geschäften in Zukunft harte Konsequenzen. Top-Manager von Banken und Versicherungen könnten künftig ins Gefängnis wandern, wenn sie grob gegen Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen so in Schieflage bringen.

Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg. Bei schweren Vergehen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Fraglich ist aber, was aus den Plänen wird. Die von SPD und Grünen geführten Länder könnten sie angesichts der neuen Kräfteverhältnisse im Bundesrat verzögern. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief die Opposition aber zur Kooperation auf.

Größere Finanzinstitute müssen sich außerdem auf eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen. Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte einen bestimmten Umfang erreicht haben. Laut Schäuble wären davon 10 bis 12 Banken betroffen. Namen nannte er nicht. Ein weiterer Punkt im Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne („Banken-Testamente“) aufstellen.

Die Regierung zieht damit weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise 2008/2009, in der auch in Deutschland Banken vor der Pleite gerettet werden mussten. Einlagen der Sparer sollen besser geschützt und Steuerzahler vor neuen Milliardenbelastungen bewahrt werden.

Das Gesetzesvorhaben orientiert sich an Vorschlägen einer Expertengruppe der EU-Kommission. Die Beratungen auf EU-Ebene laufen noch, Deutschland prescht also vor. Schäuble verteidigte das Vorgehen. Die EU-Beratungen könnten sich noch über Jahre hinziehen. „Deshalb beschleunigen wir die Dinge“, sagte er. Deutschland gehe voran und wolle dadurch auch das Verfahren in der EU vorantreiben. Notfalls müssten die nationalen Regelungen später wieder angepasst werden. „Wir können die Dinge nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben.“

Die Regelungen sollen im Januar 2014 in Kraft treten. Eine Trennung der Geschäftsbereiche bei den Banken ist bis Juli 2015 vorgesehen. Der Zeitplan ist aber wackelig: Durch die neuen Kräfteverhältnisse im Bundesrat könnten die von SPD und Grünen geführten Länder das Vorhaben erheblich verzögern.

Oppositionspolitiker halten die Pläne für unzureichend. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin tat das Gesetz als „Placebo zu Wahlkampfzwecken“ ab. Aus der Finanzkrise würden so keine Lehren gezogen.

Schäuble erhofft sich dennoch, das parlamentarische Verfahren bis Juni abzuschließen. „Ich hoffe, dass die Opposition sich auch nicht durch Wahltermine in diesem Jahr von einer konstruktiver Zusammenarbeit abhalten lässt.“ Der CDU-Finanzexperte Klaus-Peter Flosbach mahnte: „Wenn der Bundesrat das Inkrafttreten dieses Gesetzes verhindert, verlieren wir wertvolle Zeit bei der Regulierung der Finanzmärkte.“

Bankenverbände sehen das Vorhaben skeptisch: Sie warnen vor einer Überregulierung und einem nationalen Alleingang. Der Bundesverband deutscher Banken sprach von einem Irrweg. „Der Gesetzentwurf schwächt in vielen Teilen den deutschen Finanzplatz und das bewährte deutsche Universalbankensystem“, sagte Präsident Andreas Schmitz. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands bezeichnete das Paket als „Schnellschuss zu Lasten einer leistungsstarken Kreditwirtschaft und ihrer Kunden“.

Auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken kritisierte, das Universalbankprinzip wirke durch seine Risiko- und Ertragsdiversifikation stabilisierend und solle daher nicht aufgegeben werden. Zudem hieß es, Genossenschaftsbanken in Deutschland hätten keinen Anlass für eine Verschärfung des Aufsichtsrechts und sogar des Strafrechts gegeben. „Sie haben keine staatlichen Hilfen erhalten, kennen keine exzessiven Bonuszahlungen und sind an den jüngsten Skandalen nicht beteiligt.“

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