Stichprobe im Onlinehandel: Unverbindliche Preisempfehlung oft falsch

Düsseldorf. Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) haben einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge oft keinerlei Wert für die Kunden. Die Verbraucherschützer untersuchten im Onlinehandel insgesamt 200 Angebote für 20 beliebte Produkte wie Toaster, Fernseher, Ferngläser oder Fahrradhelme.

 Besser als Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) sei immer ein Preisvergleich, rät die Verbraucherzentrale.

Besser als Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) sei immer ein Preisvergleich, rät die Verbraucherzentrale.

Foto: Andrea Warnecke

71 von diesen Angeboten warben mit durchgestrichener UVP - jede vierte davon war falsch.

Als Beispiel nannten die Verbraucherschützer eine Kühl-/Gefrierkombination von AEG, die der Hersteller unverbindlich zum Preis von 1769 Euro anbietet. In mehreren Online-Shops fanden die Tester eine UVP von 2229 Euro. Kunden sollten UVP-Werbung besser nicht blind vertrauen, rieten die Verbraucherschützer. Besser sei immer ein Preisvergleich. Bei jedem zweiten der Produkte aus der Stichprobe fand eine Preissuchmaschine einen Onlineshop ohne UVP-Nennung als billigsten Anbieter. ilo/cha AFP

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